Bundesverfassungsgericht, Esoterikmarkt

Bundesverfassungsgericht: Geistheilen ist keine Heilbehandlung

Zu der heftig umstrittenen Frage, in wieweit für geistiges Heilen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich sei, hat das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2004 eine Entscheidung gefällt (AZ: 1 BvR 784/03). Demnach benötigt ein Geistheiler, der ohne das Stellen von Diagnosen allein durch Handauflegen geistige Heilenergie vermittle, keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz sondern unterliegt der Gewerbeaufsicht.

Grundmotiv der Entscheidung war die Vermeidung eines falschen Eindruckes, es würde sich dabei um eine medizinische Heilbehandlung handeln. „Arzt und Heilpraktiker stehen einander im Behandlungsansatz viel näher als die Heiler“ heißt es in dem Urteil. Ein Heiler, der spirituell wirkt und religiösen Riten näher steht als der Medizin wecke die Erwartung eines heilkundlichen Beistandes nicht. Seine Tätigkeit sei eher mit der Krankensalbung, dem Segnen oder gemeinsamem Gebet zu vergleichen. Die Gefahr, ärztliche Hilfe zu versäumen, würde darum durch eine solche Berufsausübung als Heilpraktiker eher verstärkt als vermindert. Wer rituelle Heilung in Anspruch nimmt, „geht einen dritten Weg, setzt sein Vertrauen nicht in die Heilkunde und wählt etwas von der Heilbehandlung Verschiedenes, wenngleich auch von diesem Weg Genesung erhofft wird.“ „Je weiter sich das Erscheinungsbild des Heilers von medizinischer Behandlung entfernt, desto geringer wird das Gefährdungspotenzial“, das eine Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auslöst.

Der Schutz der Bevölkerung vor einem Versäumen ärztlicher Hilfe, vor Fehlvorstellungen und Ausbeutung unheilbar Kranker soll dadurch sichergestellt werden, dass die Gewerbeaufsichtsämter Zuverlässigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln sowie die Einhaltung der Aufklärungspflichten, überprüfen. Dazu wird eine gewerberechtliche Anzeigepflicht vor Aufnahme der Heilertätigkeit empfohlen.

Das komplette Urteil ist unter www.bundesverfassungsgericht.de zu finden.

HL

Esoterikmarkt wächst weltweit

Esoterische Auffassungen und Praktiken gewinnen immer breitere Akzeptanz in der Gesellschaft. Darauf wurde in einem Artikel der „Welt am Sonntag“ hingewiesen. Esoterik sei längst keine Spielwiese mehr für ein paar Spinner, sondern habe sich tief in die Gesellschaft eingeschlichen. Schätzungen gehen von einem Umsatz von 10 Milliarden Euro im deutschen Esoterikmarkt aus, wovon etwa eine Milliarde auf die etwa 10 000 haupt- und nebenberuflichen Wahrsager und Handaufleger entfallen sollen. 150 Mill. Euro erwirtschafte die Astrologiebranche, mehrere hundert Millionen der seit Jahren wachsende esoterische Buchmarkt. Woher diese Zahlen stammen und was die Grundlage dieser Schätzungen sind, nennt das Blatt allerdings nicht.

Auch die Frankfurter Rundschau befasste sich mit dem Markt der Heilsversprecher und der Suche nach Spiritualität. Sie warnte davor, sich die Beurteilung zu leicht zu machen. Es reiche nicht, entweder Esoterik-Anhänger pauschal als Spinner abzutun oder gleichgültig darauf zu verweisen, dass es zwischen Himmel und Erde eben Dinge gibt, die man nicht erklären kann. Denn der Markt der Heiler und Psychogruppen ist ebenso groß wie die Gefahren darauf. Es gibt fast alles - nur keine Maßstäbe. Die neuen Anbieter des Übernatürlichen haben sich im Vergleich zu früheren Sektengurus besser an den Markt angepasst. Sie suchen Erfolgsmenschen und solche, die es werden wollen, in Seminaren auf dem Weg zum perfekten Leben. Welcher Gott der richtige ist, interessiert immer weniger - gefragt ist, was nutzt. Der spirituelle Mensch erscheint vor allem als Konsument. Das Angebot entspricht der Nachfrage. „Nichts führt religiösen, pseudoreligiösen und spirituellen Gruppen so sehr Menschen zu, wie das Gefühl, dass die Welt mehr zu bieten haben müsste, als sie es tut.“ Dabei geht es immer weniger um Gott. Aber das Land ist voll von kleinen Göttern. Die haben es dann leicht, Irrationales als das Heilbringende schlechthin zu verkünden.

HL / Welt am Sonntag, 23. 5. 2004, Frankfurter Rundschau 26. 5. 2004

Urteil
Entscheidungsdatum
Aktenzeichen
1 BvR 784/03
Leitsatz
Ein Geistheiler, der ohne das Stellen von Diagnosen allein durch Handauflegen geistige Heilenergie vermittle, benötigt keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, sondern unterliegt der Gewerbeaufsicht.

Artikel-URL: https://www.confessio.de/index.php/news/453

Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 3/2004 ab Seite 06