Rastafaris dürfen mehr Marihuana rauchen

Italienisches Gericht erlaubt Konsum als religiöse Praxis

Das Kassationsgericht hat in Italien einem 44-jährigen Anhänger der Rastafari-Religion die Einnahme von Marihuana als religiöse Pflicht zugestanden. Der Mann war zunächst zu 16 Monaten Haft verurteilt worden, nachdem die Polizei bei ihm 100 Gramm Haschisch gefunden hatte - zuviel für den rein persönlichen Gebrauch, der in Italien legal ist.

Vor Gericht hatte er dargelegt, dass Anhänger der Rastafaris in Haile Selassie den direkten Nachfahren von König Salomon sehen und ihn deshalb als Jah, ihren Gott, verehren. Jah hatte „Ganja“ (Marihuana) als „Kraut des Heils“ bezeichnet und deshalb als für die Meditation unverzichtbar erklärt. Da er mindestens 10 Gramm täglich verbrauche, sei diese Menge für ihn allein bestimmt.

Im Gegensatz zur unteren Instanz folgte das Oberste Gericht dieser Argumentation und akzeptierte, dass Rastafaris Marihuana nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern als möglichen Weg der psycho-physischen Bewusstseinserweiterung während des Gebetes einsetzten. Das Urteil wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Südtirol online 11. 7. 2008

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Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 4/2008 ab Seite 05