Abgelehnte Bluttransfusion, Endzeitdatum, UNO

Keine Unfallrente nach abgelehnter Bluttransfusion

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die Verweigerung einer Bluttransfusion für die Hinterbliebenen den Verlust der Unfallrente zur Folge haben kann, da der Unfall dann nicht mehr der alleinige Grund für den Tod des Arbeitnehmers darstellt. (Az: B 2 U 8/03 R)

Ein Arbeitnehmer hatte auf dem Heimweg einen Unfall erlitten. Eine infolgedessen nötige Operation wäre ohne Verweigerung von Fremdblut mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht tödlich verlaufen. Nach dem Tod verweigerte die Berufsgenossenschaft der Frau des Mannes, die ebenfalls eine Blutübertragung abgelehnt hatte, die Hinterbliebenenrente, was das BSG bestätigte. Die im Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit sei „ein klassisches Abwehrrecht gegenüber dem Staat“ und garantiert keine Leistungsansprüche. Darum darf ein Zeuge Jehovas Bluttransfusionen ablehnen. Für die Folgen einer solchen Entscheidung ist er aber selbst verantwortlich.

HL / www.123recht.net 4.5.2004

Neues Endzeitdatum der Zeugen Jehovas?

Die Zeugen Jehovas haben einen neuen Termin für das Ende der Welt vor Augen. Wie Klaus-Dieter Pape im Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen berichtete, wurde im Wachtturm vom 15. Dezember 2003 eine neue Berechnung vorgestellt. In ihr wird davon gesprochen, dass Noah 120 Jahre vor der Sintflut gewarnt worden sei. Dann heißt es: „Wie steht es mit uns? Seit 1914 die letzten Tage des gegenwärtigen Systems der Dinge begannen, sind jetzt schon fast 90 Jahre vergangen. Wir leben unbestreitbar in der ‚Zeit des Endes‘ (Daniel 12:4). Wie sollten wir auf Warnungen reagieren, die wir erhalten haben?“

Was hier zunächst in vorsichtigen Andeutungen erscheint, wird möglicherweise bei vielen Lesern Berechnungen in der Art 1914 + 120 = 2034 auslösen. Die Betonung auf das Drängen der Zeit in dem Wachtturm-Artikel legt den Schluss nahe, dass nur noch 30 Jahre bis zur Schlacht von Harmagedon bleiben.

Als ein nicht minder wichtiger Nebeneffekt wurde durch diese Neuberechnung das Datum 1914 im ZJ-Lehrgebäude gerettet und mit einer neuen Funktion versehen. Bisher galt, dass die „Generation von 1914“ das Ende erleben werde, was angesichts des Aussterbens dieser Personengruppe allmählich unhaltbar wurde. Die Zukunft wird zeigen, welche Bedeutung diese Zahlenspiele innerhalb der Zeugen Jehovas entwickeln werden.

HL / MD EZW 3/2004, 111f.

Informationen der UNO zur Mitgliedschaft der Watchtower & Tract Society

Aufgrund der zahlreichen Anfragen an die UNO hat der Leiter der Abteilung für öffentliche Information der UNO-Sektion für Nichtregierungsorganisationen (DPI-NGO), Paul Hoeffel, im März 2004 in einem offenen Brief noch einmal zur Mitgliedschaft der Wachtturmgesellschaft Stellung genommen. Ausführlicher als in früheren Schreiben erläutert er, dass die Wachtturmgesellschaft bei ihrem Antrag auf Mitgliedschaft 1991, dem 1992 stattgegeben wurde, den Bedingungen für eine Mitgliedschaft zugestimmt hatte. Zu diesen gehört die Achtung und Unterstützung der Prinzipien der Charter der UNO sowie die Herausgabe von Informationsprogrammen über die Arbeit der UNO.

Bild entfernt.Dem war die Wachtturmgesellschaft jedoch in keiner Weise nachgekommen - im Gegenteil. Zehn Jahre lang wurde das UNO-Engagement vor den eigenen Mitgliedern verheimlicht und statt dessen in zahlreichen Schriften gegen die UNO als Organisation Satans polemisiert. Als dies 2001 entdeckt wurde, gab es einen großen Skandal. Auch die eilig beendete Mitgliedschaft konnte nicht verhindern, dass sich offenbar bis heute noch viele Zeugen Jehovas, die sich von ihrer Organisation hintergangen fühlen, direkt an die UNO wenden. Am Schluss seines Schreibens appelliert Paul Hoeffel an die Empfänger des Briefes, diesen anderen Betroffenen mitzuteilen, da das UNO-Büro sonst die Flut der Anfragen nicht mehr bewältigen kann.

HL

 

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 3/2004 ab Seite 01