Schadenersatz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Russland dazu verurteilt, an die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas 20.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Das Urteil bezieht sich auf die nach Meinung des Gerichtes zu Unrecht vollzogene Auflösung der Moskauer Gruppe. Die Maßnahme hätte gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen. Bei der Veränderung der Religionsgesetzgebung 1997 seien unzulässige Hürden errichtet worden. Zudem sei die Verweigerung der Wiederzulassung nicht ausreichend begründet worden, meinten die Straßburger Richter. Die Moskauer Regierung hatte angeführt, die Zeugen Jehovas verletzten die Grundrechte ihrer Mitglieder. Diese Argumente wies der Gerichtshof zurück, weil die russische Justiz dafür keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe.