Schulpflicht gilt auch für Christen
Fromme Eltern haben nicht die Wahl, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder selbst unterrichten, auch wenn ihnen einige Unterrichtsinhalte (wie Sexualkunde und Evolutionslehre) nicht passen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz entschieden (AZ 2 Ss 139/04).
Auch Glaubens- und Gewissenskonflikte der Eltern führen nicht zu einer Aufhebung der allgemeinen Schulpflicht für Kinder. Das staatliche Schulgestaltungsrecht steht nicht unter dem Vorbehalt, elterlichen Erziehungsvorstellungen zu entsprechen. Aus der Glaubensfreiheit folge kein Anspruch, sich nicht mit wissenschaftlichen Erkenntnissen befassen zu müssen, die der eigenen religiösen Überzeugung widersprechen. Die Kinder sind in ihrem Alltag zahlreichen Einflüssen durch die moderne Medienwelt und Mitschüler ausgesetzt. Die Schulwirklichkeit entspreche dem, was Kinder allenthalben wahrnehmen, ob die Eltern dies wünschten oder nicht.