Verfassungsbeschwerde eingelegt
Weil das Land Bremen sie nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen will, hat die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie beklagen eine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes, nachdem sie den begehrten Status in 12 Bundesländern erhalten hatten.
Die Bremer Bürgerschaft hat jedoch noch eine eigene Untersuchung des Sachverhaltes vorgenommen und in einer Anhörung zahlreiche Sachverständige, Betroffene und auch die Zeugen Jehovas selbst befragt. In der Folge waren Zweifel an der Rechtstreue der Zeugen Jehovas aufgekommen, die zu einer Ablehnung des Körperschaftsstatus in Bremen führten. Die Zeugen Jehovas wollen nun in Karlsruhe die Frage klären lassen, ob überhaupt andere Bundesländer im Rahmen der sogenannten „Zweitverleihung“ die Voraussetzungen zur Erlangung des Körperschaftsstatus prüfen dürfen.
Die Bremer Bürgerschaft hat jedoch noch eine eigene Untersuchung des Sachverhaltes vorgenommen und in einer Anhörung zahlreiche Sachverständige, Betroffene und auch die Zeugen Jehovas selbst befragt. In der Folge waren Zweifel an der Rechtstreue der Zeugen Jehovas aufgekommen, die zu einer Ablehnung des Körperschaftsstatus in Bremen führten. Die Zeugen Jehovas wollen nun in Karlsruhe die Frage klären lassen, ob überhaupt andere Bundesländer im Rahmen der sogenannten „Zweitverleihung“ die Voraussetzungen zur Erlangung des Körperschaftsstatus prüfen dürfen.
HL / www.jehovas-zeugen.de
Artikel-URL: https://confessio.de/news/651
15. Juni 2011
Dieser Beitrag ist erschienen in
Confessio 3/2011
ab Seite 01