HVD Berlin-Brandenburg erhält Körperschaftsrechte
Das Land Berlin hat dem „Humanistischen Verband Deutschland – Landesverband Berlin Brandenburg e.V.“ (HVD-BB) am 14.11.2017 den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes verliehen. Dies ist die erste Verleihung von Körperschaftsrechten an eine Weltanschauungsgemeinschaft im Land Berlin.
Für den HVD-BB ist dies der zweite Anlauf. Bereits am 7. Oktober 1997 war zum ersten mal ein entsprechender Antrag gestellt worden, der aber wegen zu geringer Mitgliederzahl und Zweifel an der Gewähr der Dauer abgelehnt wurde. Der HVD hatte dagegen erfolglos prozessiert. Im Januar 2014 war ein erneuter Antrag gestellt worden, der nun für den HVD-BB positiv beschieden wurde, weil in der Zwischenzeit die Strukturen ausgebaut und die Mitgliederbasis auf 13 000 Personen anwachsen konnte. Der Verband betreibt nach eigenen Aussagen über 60 Einrichtungen und Projekte, darunter 25 KiTas, zehn Jugendeinrichtungen, fünf Hospizeinrichtungen, Sozialstationen sowie Beratungsstellen. Den Humanistischen Lebenskundeunterricht besuchen in Berlin ca. 60 000 Mädchen und Jungen.
In einer eigenen umfangreichen Informationsbroschüre beschreibt der Verband Hintergründe und Folgen des Statuswechsels. Demnach ist keine Umstellung zum Einzug der Mitgliedsbeiträge über das Finanzamt geplant. Wohl aber möchte man sich stärker um Beteiligung an Rundfunkräten oder auch einen Staatsvertrag bemühen.
In der Broschüre träumt Katrin Raczynski vom Vorstand des HVD-BB: „Stellen Sie sich nur vor, wir hätten Sendezeiten in Rundfunk und Fernsehen, ein Humanistisches Wort zur Woche oder Ähnliches!“ (S. 5) Dabei übersieht sie offenbar völlig, dass weit über 90% der Sendezeiten in ihrem Inhalt und Thematik längst „konfessionsfrei“ sind und jeder nicht-religiöse Nachrichtenkommentar faktisch ein „Humanistisches Wort zur Woche“ darstellt.