Werden nichtreligiöse Menschen diskriminiert?

Broschüre des HVD „Gläserne Wände“ in der Diskussion

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) beklagt in einer Broschüre1 „eine fortwährende Ungleichbehandlung von religiösen und nichtreligiösen Menschen, die regelmäßig zu einer Schlechterstellung letzterer führt“. Hat er damit recht? Darüber diskutierten auf dem Berliner Kirchentag der Autor jener Broschüre, Michael Bauer, mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und dem Leiter der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin, Dr. Reinhard Hempelmann.

Richtungswechsel

Im Hintergrund der Diskussion steht die Politik des HVD der letzten Jahre. Gegenüber der traditionellen Kampflinie atheistischer Organisationen hat dieser nämlich eine Kehrtwende vollzogen. Bisher ging es darum, aus einer grundsätzlich religionskritischen Perspektive heraus alle öffentlichen Privilegierungen von Religion zu bekämpfen und entsprechende Förderungen abzuschaffen. Im Kampf gegen vermeintliche oder tatsächliche Kirchenprivilegien gab es eine große Einigkeit - bis der HVD aus dieser Reihe ausscherte und eine andere, nahezu gegenteilige Linie verfolgt: Statt Abschaffung der Religion möchte er die entsprechende Förderung für sich selbst ebenfalls in Anspruch nehmen. Damit dies möglich wird, versucht der HVD seitdem, sich und seine Weltanschauung soweit möglich religionsähnlich zu formieren und darzustellen, um eine Vergleichbarkeit zu den Kirchen zu erzeugen und „Gleichberechtigung“ einfordern zu können.

Religion der Nichtreligiösen?

Damit steht der HVD allerdings vor einem schwer lösbaren Problem. Seine Inhalte und Überzeugungen sind nämlich nur schwer zu einer spezifisch abgrenzbaren Weltanschauung zu fassen. Sie beziehen sich auf das allgemein Menschliche, was auch von den meisten religiösen Menschen geteilt wird. Im Einsatz für Menschenrechte und eine „humanitäre“ Gesellschaft, die an der Menschenwürde orientiert ist, sind auch Christen und viele Muslime engagiert. Daraus lässt sich keine ausreichende identitätsstiftende Profilierung für den HVD gewinnen. Was bleibt, ist folglich die atheistische Grundhaltung, also die dezidierte und bewusste Verneinung eines Gottesglaubens. Dies ist in der Tat der zentrale Unterschied und identitätsstiftende inhaltliche Kern für den HVD.

Diese dezidiert atheistische Position ist nun allerdings in der Gesamtbevölkerung weitaus geringer ausgeprägt, als es der HVD regelmäßig glauben machen möchte. Aus der Tatsache, dass jemand kein zahlendes Mitglied einer Kirche ist, lässt sich eben nicht direkt ein bewusster Atheismus schlussfolgern. Mancher hat im Zorn über bestimmte Amtsträger die Kirche verlassen, pflegt aber durchaus noch seinen persönlichen Gottesglauben. Andere haben Christentum und Kirche nie wirklich kennengelernt, sie sind vielleicht in dritter Generation „religiös indifferent“, aber sie haben sich diesbezüglich eben nicht entschieden und festgelegt. Sie sind oder werden möglicherweise religiös Suchende. Wieder andere glauben sehr wohl an transzendente Mächte, Engel, Feen, Geistwesenheiten von den Plejaden, spirituelle Seelenführer und Reinkarnation – freilich auch überwiegend außerhalb der Kirchen. Dieses breite Spektrum über seine Nicht-Mitgliedschaft in einer religiösen Organisation zusammenfassen zu wollen, ist etwa so, als würde man die Landschaft der Nicht-Berge beschreiben wollen, zu der Wälder und Wüsten, Flüsse und Seen und Hügel und Täler ebenso wie das Meer gehören sollen.

Repräsentanzprobleme

In seinen öffentlichen Stellungnahmen, so z. B. auch in der genannten Broschüre „Gläserne Wände“, beginnt der HVD immer wieder mit der Feststellung, dass ca. ein Drittel der deutschen Bevölkerung, also etwa 25 Millionen Menschen, keiner Religionsgemeinschaft angehöre, mithin „nicht religiös“ sei. Der HVD möchte sich in der Öffentlichkeit als Interessenvertreter dieses Teils der Bevölkerung präsentieren. Allerdings hat er dazu kein Mandat. Faktisch kann er nur für seine Mitglieder sprechen. Diese sind aber bundesweit lediglich 25 000, also 0,1% derjenigen, die in keiner Religionsgemeinschaft organisiert sind. Die Repräsentanz für alle Nichtreligiösen zu beanspruchen, bezeichnete Dr. Hempelmann als „Anmaßung“.

Gläserne Wände

Michael Bauer, Vorstand des HVD Bayern und Vizepräsident der Europäischen Humanistischen Föderation, beklagte in seinem Beitrag, der vorhandene Rechtsrahmen in Deutschland sei nur auf dem Papier gerecht. In der Praxis ergäben sich an vielen Stellen „gläserne Wände“ durch die nicht-religiöse Menschen ihre Rechte zwar besichtigen, aber nicht ergreifen könnten. Eine Ursache dafür sei der „kirchenförmige“ Zuschnitt dieser Rechte. Als Beispiel wird auf dem Podium wie auch in der Broschüre die staatliche Förderung nach dem Maßstab formaler Mitgliederzahlen genannt. Weil aber Religionslose kein der Taufe vergleichbares Ritual hätten, das eine Mitgliedschaft erzeugt, sollten nach Meinung des HVD lieber die Zustimmungswerte zu weltanschaulich geprägten Aussagen und die Inanspruchnahme entsprechender Angebote als Maßstab herangezogen werden. Von einer breiten Zustimmung zu entsprechend weich formulierten allgemeinen Aussagen zur Menschlichkeit und Selbstverantwortung erhofft sich der HVD eine Legitimation seines Vertretungsanspruches. Allerdings könnten mit gleichem Recht die Kirchen mit allgemeinen Fragen zu Nächstenliebe viele dieser Menschen zu unbewussten Christen erklären. Es ist nicht einzusehen, warum der Rückgang formaler Kirchenmitgliedschaft als Argument gegen kirchlichen Einfluss tauglich sein, beim HVD aber die geringe formale Mitgliedsbasis keine Rolle spielen soll.

Positive und negative Religionsfreiheit

Zur Religionsfreiheit gehört sowohl das (positive) Recht, seine Religion privat und öffentlich ausüben zu können, als auch das (negative) Recht, nicht zu einer fremden Religionsausübung gezwungen zu werden. Allerdings beinhaltet dieses negative Freiheitsrecht nicht das Recht, von jeglicher Wahrnehmung anderer Religionsausübung verschont zu bleiben. Darauf hat Prof. Dr. Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, während der Podiumsdiskussion mehrfach hingewiesen. Religiöse Symbole im öffentlichen Raum, öffentliche Gottesdienste und Gebete, auch staatliche Trauerfeiern mit Beteiligung von Religionsvertretern begründen daher keinen Diskriminerungstatbestand, solange das Individuum nicht zu einer aktiven Beteiligung an fremden religiösen Handlungen gezwungen wird.

Sowohl die Broschüre „Gläserne Wände“ als auch der Auftritt von Michael Bauer beim Kirchentag waren in sich zunächst sehr überzeugend gestaltet. Die Widersprüchlichkeiten und Probleme zeigen sich erst bei genauerer Analyse der wohlklingenden Forderungen nach „Gleichberechtigung“. Betrachtet man die konkret beklagten angeblichen Diskriminierungen des HVD, so lassen sich unterschiedliche Problemstellungen kategorisieren.

a) Ausdifferenzierung

Der größte Teil der Probleme resultiert direkt aus der Unmöglichkeit, Religionsvertreter aller Nichtreligiösen sein zu wollen. Kennzeichen moderner Gesellschaften ist, dass sie in verschiedene Lebensbereiche aufgefächert sind. Dabei ist Religion ein Faktor des öffentlichen Lebens. Aber Religion ist nicht mehr alles bestimmend und durchdringend. Daneben existieren andere Bereiche, die ihrem Wesen nach nicht-religiös strukturiert sind (Wissenschaft, Sport, Kultur, Politik etc.) und in denen nicht religiös geprägte Lebensformen sowohl ihren selbstverständlichen Ausdruck als auch umfangreiche staatliche Förderung erfahren.

Die Klagen des HVD lesen sich paradoxerweise wie ein Versuch, diese Ausdifferenzierung rückgängig zu machen, indem die Bereiche permanent vermischt werden. Die Säkularität soll quasi als eigene Religion in den religiösen Sektor gedrückt werden - aber nicht nur als „atheistische Religion“, sondern aufgeladen mit dem Gewicht aller in den anderen Sektoren beheimateten nicht-religiös bestimmten Themen.

In diese Kategorie fallen folgende Punkte:

• Feiertage: Es gibt christliche Feiertage und staatliche (=nichtchristliche) Feiertage wie den 1. Mai oder den 3. Oktober. Warum die Nichteinrichtung eines „Welthumanistentages“ eine Diskriminierung darstellen soll, ist schwer einsichtig. Weit vorher hätten bereits etablierte nicht-religiöse Gedenktage wie z.B. Holocaust-Gedenktag (27. Januar), Frauentag (8. März), Kindertag (1. Juni) oder der Weltfriedenstag (1. September) Anrecht auf Arbeitsbefreiung.

• Begabtenförderungswerke: Warum soll aus der Existenz von vier Begabtenförderungswerken mit religiösem Hintergrund (jüdisch, katholisch, evangelisch, muslimisch) eine Diskriminierung nichtreligiöser Menschen folgen, wo doch daneben noch neun(!) weitere ohne religiöse Programmatik existieren? Eine Diskriminierung nichtreligiöser Menschen zu unterstellen, nur weil der HVD selbst nichts beiträgt, mutet verwegen an. Zudem stünde es ihm frei, ein solches Werk zu gründen, wenn er denn die entsprechenden Mittel dafür aufbringen will.

• Vertretung in Rundfunkräten und Ethik-Kommissionen: Entsprechend der Ausdifferenzierung der modernen Lebenswelt werden in diesen Kommissionen die verschiedenen Bereiche beteiligt: Nicht-religiöse wie Politik, Kultur, Wissenschaft, Industrie etc. und dazu dann auch als ein weiteres Segment religiöse Vertreter. Die nicht-religiöse Weltlogik ist durch alle anderen Bereiche stark abgedeckt. Was soll daneben ein Vertreter der Nicht-Religion im Religionssegment einbringen?

• Verkündigungssendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Der HVD klagt: „Insbesondere für nichtreligiöse, humanistisch eingestellte Hörerinnen und Zuseher ist es ein als Diskriminierung erfahrenes Ärgernis, für Kirchenwerbung zahlen zu müssen, eigene Anliegen aber in der journalistischen Praxis der Sender kaum repräsentiert zu sehen.“ (GW S. 61) Aber warum sehen sie diese nicht? Der ganz überwiegende Teil des Rundfunk- und Fernsehprogrammes ist doch nicht religiös geprägt. Jeder Kochkurs ohne Tischgebet ist eine Verkündigungssendung in atheistischer Lebensweise. Jede Fußballübertragung ist ein säkulares Ritual. Wie viele Produktionen der Sender zeigen keinerlei gelebte Religion. Im Blick auf die Verteilung der Sendezeiten haben doch die „weltlichen“ Belange längst die absolute Dominanz. Wie viele Christen zahlen mit ihren Rundfunkbeiträgen auch für diese Art der Werbung für einen unreligiösen Lebensstil?

• Kirchentage: Immer wieder wird die staatliche bzw. kommunale Bezuschussung von Kirchentagen kritisiert. Dabei ist deutlich, dass die wirtschaftlichen Vorteile durch Tourismusgewinne für die jeweiligen Kommunen überwiegen. Aber selbst wenn dem nicht so wäre: Es werden von Steuergeld auch Fußballstadien errichtet und Spiele von der Polizei geschützt, obwohl sich nicht alle Bürger für Fußball interessieren. Warum soll, was im Sport selbstverständlich scheint, im Bereich der Religion nicht möglich sein?

b) Atheistische Religion?

Selbstverständlich spricht der HVD offiziell nicht von „atheistischer Religion“, sondern von „humanistischer Weltanschauung“, für die er die entsprechenden Privilegien erwerben möchte. Ein Teil der Probleme und vermeintlichen Diskriminierungen hängt aber daran, dass es dem HVD aus der damit zusammenhängenden inneren Widersprüchlichkeit heraus nicht einfach möglich ist, das atheistische Bekenntnis zu einer vollwertigen Religionsgemeinschaft auszubauen.

• Staatsvertrag: Es gibt Staatsverträge mit den Kirchen und beginnend mit muslimischen Vereinigungen, aber keinen mit „den Nichtreligiösen“. Dies ist keine Diskriminierung Nichtreligöser, sondern schlicht die Anerkennung, dass sie nicht religiös sind und keine innere Einheit bilden. Aber es gibt selbstverständlich eine Vielzahl staatlicher Regelungen in den säkularen Bereichen, die unabhängig von der Religion für alle Bürger gleichermaßen gelten.

• Anstaltsseelsorge: Der Begriff der Seelsorge ist darüber definiert, die Beziehung der Seele zu Gott zu thematisieren, mithin dem Wesen nach zutiefst religiös geprägt und auf die Tranzendenzerfahrung angelegt. Im Bereich der Immanenz spricht man von „Psyche“, um die geistige Dimension des Menschen anzusprechen. Selbstverständlich gibt es viele religionsneutrale Betreuungsangebote in diesem Bereich. Wenn der HVD nun eigene „Humanistische Berater“ mit dem religiösen Ticket einsetzen will, ist er zum einen wieder im falschen Segment unterwegs. Zum anderen soll gerade das angesprochen werden, was nach seiner Überzeugung gar nicht existiert: eine Seele in ihrer Stellung zur Transzendenz.

• „Humanistische Theologie“ an Hochschulen: Ziemlich absurd liest sich die Klage über angebliche Diskriminierungen an Hochschulen, weil der Humanismus kein eigenständiges mit Professuren ausgestattetes Forschungsgebiet sei. Die Ausdifferenzierung und Loslösung der Wissenschaften von der Theologie ist unmittelbare Folge der Säkularisierung. Folglich wird ganz ohne religiöse Doktrin zu Humanismus mittelbar in allen Humanwissenschaften geforscht und gelehrt. Der HVD aber will entsprechend den theologischen Fakultäten und dem Ausbau einer islamischen Theologie „Hochschuleinrichtungen, die sich der Erforschung und der Ausarbeitung des Humanismus als bedeutender weltanschaulicher Traditionslinie neben den Religionen auf akademischer Augenhöhe widmen können“ (GW 44). Weil „humanistische Theologie“ dann doch etwas vermessen klingt, soll der Lehrstuhl und Ausbildungsgang „Humanistische Studien“ heißen - aber was genau da studiert werden soll, das nicht längst schon anderswo im Wissenschaftsbetrieb seinen Ort hat, bleibt unklar.

c) Körperschaftsrechte

Es gibt eine Reihe kirchlicher Privilegien, die schon deshalb keine Diskriminierung darstellen, weil sie dem Grunde nach offen sind. Viele von ihnen sind genau betrachtet keine Kirchenprivilegien. Sie sind statt dessen mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verbunden - und stehen folglich auch anderen Gemeinschaften mit Körperschaftsstatus offen.

• Kirchensteuer: Dies ist das prominenteste Beispiel. Das Kirchensteuereinzugsverfahren ist kein spezifisches Kirchenprivileg, sondern eine bezahlte Dienstleistung des Staates. Diese steht grundsätzlich allen Körperschaften zur Verfügung. Dass andere sie aus inneren Gründen nicht nutzen, ist ihre freie Entscheidung. Eine Bevorzugung der Kirchen oder gar unerlaubte Verquickung mit dem Staat ist damit dem Wesen nach nicht verbunden.

• Kirchliches Dienstrecht: Ja, es ist wahr: In kirchlichen Betrieben der Diakonie und der Caritas wird ein sog. „dritter Weg“ beschritten, der ohne aufreibende Arbeitskampfmaßnahmen (Streik) auskommen will, und am Ideal der „Dienstgemeinschaft“ orientiert ist. Wie gut oder schlecht das funktioniert, kann hier nicht diskutiert werden. Aber die Möglichkeit, ein eigenes Dienstrecht zu setzen, steht allen Körperschaften offen. Zudem wendet es sich an die eigenen Mitglieder. Eine pauschale Diskriminierung nichtreligiöser Menschen folgt aus dem innerkirchlichen Streikverzicht in keiner Weise.

d) Regionale Monopole

Ein anderer Teil der Beschwerden richtet sich gegen ein faktisches Gewicht kirchlicher Einrichtungen, das regional auch Monopolcharakter bekommen kann.

• Wohlfahrtsverbände: Die Broschüre beklagt die Dominanz kirchlicher Wohlfahrtsverbände, die im sozialen Sektor 60% der Arbeitsplätze stellen, was für nicht-religiöse Menschen das Arbeitsplatzangebot einschränken würde. Daraus wird allen Ernstes die Forderung abgeleitet, die Zahl der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft zu reduzieren. Dabei steht es doch dem HVD frei, ein eigenes Sozialwerk zu begründen und mit seinem Erfolg die Situation im gewünschten Sinn zu verändern. Die Chancen dazu sind deutlich höher, als auf Sylt Bergführer und in Bayern Surflehrer werden zu können - über diesbezügliche „Diskriminierung“ in der regionalen Arbeitsplatzauswahl hat sich aber noch niemand beklagt.

• Kindertagesstätten: Der HVD schreibt im Blick auf die mancherorts flächendeckende Präsenz christlicher Kindertagesstätten: „Es ist nichtreligiösen Eltern grundsätzlich nicht zuzumuten, die mit einem bestimmten religiösen pädagogischen Profil einer Einrichtung verbundene Erziehung mangels Alternativen in Kauf nehmen zu müssen, z.B. da es an Einrichtungen mit einem weltlich-humanistisch geprägten pädagogischen Profil fehlt.“ (GW, S. 29) Würde der HVD den Satz auch unterschreiben, wenn er andersherum formuliert wäre? „Es ist religiösen Eltern grundsätzlich nicht zuzumuten, ihre Kinder in eine Einrichtung zu geben, der das eigene religiöse Profil fehlt.“ Falls nein, fordert er keine Gleichbehandlung, sondern eine Bevorzugung. Falls ja, erweist er sich als religiöser Hardliner analog zu Vertretern des Homeschoolings. Egal ob christliche oder säkulare Trägerschaft: Kinderbetreuung sollte immer mit Respekt vor den jeweiligen (nicht-)religiösen Beheimatungen erfolgen.

Fazit

In diesem Text können nicht alle Punkte angesprochen werden. Aber es zeigt sich: Von der langen Reihe angeblicher Diskriminierungen nichtreligiöser Menschen bleibt bei genauer Betrachtung kaum etwas übrig. Die meisten Punkte betreffen nicht die Menschen, sondern die Organisation des HVD, dessen Umgestaltung zur humanistischen Religionsgemeinschaft nicht recht gelingen will und dessen Repräsentanzanspruch scheitert, weil die Nicht-Religiösen eben auch zu keiner „Humanistischen Religion“ gehören wollen.

Dr. Harald Lamprecht

ist Beauftragter für Weltanschauungs- und Sektenfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und Geschäftsführer des Evangelischen Bundes Sachsen.

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