Wahrsagen dient nur der Unterhaltung
Nach einer Verordnung der britischen Regierung müssen gewerblich tätige Wahrsager ihren Kunden künftig mitteilen, dass ihre Dienste „lediglich zu Unterhaltungszwecken dienen“. Anderenfalls drohen Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis. Weiterhin werden die Anbieter verpflichtet, darüber zu informieren, dass die übersinnlichen Fähigkeiten „bisher experimentell nicht nachgewiesen werden können“. Betroffen davon sind alle britischen Dienstleister, die sich dem Übersinnlichen widmen, wie beispielsweise gegen Geld die Zukunft vorauszusagen oder Kontakt zu Verstorbenen aufnehmen. Die britische „Vereinigung der spirituellen Anbieter“ will gegen die Verordnung protestieren. Im Kommentar von tagesschau.de hieß es dazu: „Ohnehin kann das neue Gesetz nur die schlechten oder betrügerischen Vertreter der Branche treffen - die wirklich guten haben es rechtzeitig kommen sehen.“
HL / tagesschau.de/schlusslicht, 5.6.2008