Asylantrag in Amerika abgelehnt
Der Asylantrag einer Baden-Württembergischen Familie in den USA, die dorthin vor der deutschen Schulpflicht geflohen war, wurde nun in dritter Instanz abgelehnt.
Die Familie verweigerte es, ihre Kinder in eine Schule zu schicken und wollten ihre Kinder zu Hause unterrichten. Weil dies in Deutschland verboten, aber in den USA erlaubt ist, flohen sie dorthin und beantragten politisches Asyl. Das Berufungsgericht hat dies nun abgelehnt, weil die US-Verfassung kein Asyl für Antragsteller vorsehe, die in ihrer Heimat gegen allgemein anwendbare Gesetze verstoßen. Bei den Kindern handele es sich nicht um eine spezielle Gruppe, die wegen ihrer Rasse, Religion oder anderer Merkmale verfolgt würden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Damit hat auch das amerikanische Gericht klar gestellt, dass die deutsche Schulpflicht keine religiöse Verfolgung darstellt.
Die Familie verweigerte es, ihre Kinder in eine Schule zu schicken und wollten ihre Kinder zu Hause unterrichten. Weil dies in Deutschland verboten, aber in den USA erlaubt ist, flohen sie dorthin und beantragten politisches Asyl. Das Berufungsgericht hat dies nun abgelehnt, weil die US-Verfassung kein Asyl für Antragsteller vorsehe, die in ihrer Heimat gegen allgemein anwendbare Gesetze verstoßen. Bei den Kindern handele es sich nicht um eine spezielle Gruppe, die wegen ihrer Rasse, Religion oder anderer Merkmale verfolgt würden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Damit hat auch das amerikanische Gericht klar gestellt, dass die deutsche Schulpflicht keine religiöse Verfolgung darstellt.
www.ca6.uscourts.gov/opinions.pdf/13a0137p-06.pdf
HL / sueddeutsche.de, 16. 5. 2013
Artikel-URL: https://confessio.de/index.php/news/741
31. Mai 2013
Dieser Beitrag ist erschienen in
Confessio 2/2013
ab Seite 04