Darf eine Apotheke bei homöopathischen Arzneimitteln mit Inhaltsstoffen werben, die durch die extreme Verdünnung gar nicht mehr enthalten sind? Nein – so hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Berufungsverfahren entschieden (10.06.2021, Az. 6 U 49/20).
Mittwoch, 24. November 2021 - 17:59