Hexen können Ausbildung von der Steuer absetzen

Niederländische Hexen können ihre Ausbildung am Besenstiel und mit Wunderkräutern von der Steuer absetzen. Ein Gericht in Leeuwarden bestätigte jetzt eine entsprechende Entscheidung des Finanzamtes.

Eine bei privaten Festen auftretende Künstlerin hatte an der Hexenschule in Appelscha allerlei Zaubereien gelernt. Nach der Ausbildung darf sie sich als anerkannte Hexe bezeichnen. Sie hofft, auf diese Weise mehr Aufträge zu ergattern. Der zuständige Finanzbeamte gestand ihr zu, die Kosten für den Kurs in Höhe von 1249 Euro von ihrer persönlichen Einkommensteuer abzusetzen.

Das Gericht bestätigte allerdings auch die Entscheidung des Finanzamtes, eine weiter gehende Anrechnung auf Unternehmenssteuern zu verweigern.

Main-Post, 29.9.2005

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Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 5/2005 ab Seite 01