Humanistischer Verband erhält Körperschaftsrechte
Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg (HVD-BB) hat nun auch im Land Brandenburg den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) erhalten. Die entsprechende Urkunde bekamen Verbandsvetreter am 3. Juli 2019 von der brandenburgischen Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil überreicht. Ein Jahr zuvor waren dem Verband bereits in Berlin die Körperschaftsrechte verliehen worden (vgl. Confessio 4/2017, 4). Einige der mit den Körperschaftsrechten verbundenen Möglichkeiten will der Verband gemäß eigener Erklärung aber nicht in Anspruch nehmen. So will er wie schon in Berlin auch in Brandenburg darauf verzichten, seine Mitgliedsbeiträge über eine Steuer ähnlich der Kirchensteuer einzuziehen. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg will auch nicht von seinem Recht der Dienstherrenfähigkeit Gebrauch machen.
Die aktuellen Pressemitteilungen des Verbandes befassen sich thematisch allerdings nicht mit dem Erhalt, sondern befürworten mehr Möglichkeiten zur aktiven Beendigung des Lebens im Kontext von Suizidbegleitung und Schwangerschaftsabbrüchen. Zum „Welthumanistentag“ am 21. Juni wurde mit einer Plakataktion auf die „negative Religionsfreiheit“ hingewiesen: „Jeder hat das Recht, frei von Religion zu sein“. Das ist in der Tat eine Komponente der Religionsfreiheit, ohne die sie unvollständig wäre. Dass die positive Religionsfreiheit, also die Freiheit, sich zu einer Religion zu bekennen und dies auch öffentlich zu leben, beim HVD-BB in diesem Kontext mit keiner Silbe zu finden ist, wirkt nicht wie ein Zufall.