Vereinigungskirche in Österreich als „Bekenntnisgemeinschaft“ registriert

Organisation erhält zweite Stufe staatlicher Anerkennung

Das Kultusamt in Österreich hat am 15. 06. 2015 der „Vereinigungskirche in Österreich“ den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft verliehen und damit eine eigene Rechtspersönlichkeit im Gegenüber zum österreichischen Staat verschafft.

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich ein abgestuftes System staatlicher Anerkennung von Religionsgemeinschaften. Die erste Stufe ist dabei die „religiöse Bekenntnisgemeinschaft“. Davon gibt es derzeit sieben in Österreich. Eine zweite Stufe der staatlichen Anerkennung in Österreich bildet der Status „Gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften“, der eine Reihe weitergehender Privilegien enthält und in etwa mit dem deutschen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vergleichbar ist.

Die Mun-Bewegung wurde in Korea gegründet und ist seit 1965 in Österreich aktiv. Das derzeitige Oberhaupt ist Frau Dr. Hak Ja Han Mun, die Ehefrau des verstorbenen Religionsgründers Reverend Sun Myung Mun. Die international und in Deutschland vollzogene Umbenennung in „Tongil Gyo Vereinigungsbewegung“ hat sich in Österreich offensichtlich nicht niedergeschlagen.
 

HL / www.bka.gv.at/site/3405/default.aspx

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 2/2015 ab Seite 04