Einheitsübersetzung ohne Evangelische Kirche
Zunächst ist festzuhalten, dass der Name „Einheitsübersetzung“ fälschlich suggeriert, es handele sich um eine insgesamt ökumenisch verantwortete Übersetzung. In Wahrheit bezieht sich der Name lediglich darauf, dass es sich um eine einheitliche Übersetzung der katholischen Diözesen deutscher Sprache handelt. Weil an der Übersetzung der Psalmen und des Neuen Testamentes auch evangelische Fachleute beteiligt waren, konnten diese Teile bislang auch als ökumenischer Text rezipiert werden.
Zu den Hintergründen des Rückzugs der EKD erklärte deren Pressesprecher: „Seit einer Reihe von Jahren wird eine behutsame Überarbeitung der „Einheitsübersetzung“ geplant. Dies steht auf katholischer Seite in einem engen Zusammenhang mit der Revision des Deutschen Messbuchs und der Arbeit an einem neuen Gebet- und Gesangbuch.
Zum entscheidenden Hindernis für die evangelisch-katholische Zusammenarbeit entwickelte sich die unter dem Titel „Liturgiam authenticam“ herausgegebene Instruktion über den „Gebrauch der Volkssprache bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie“ vom 28. März 2001 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 154). Im Sommer 2003 ist auf katholischer Seite erstmals geltend gemacht worden, diese Instruktion müsse auch bei der Revision der „Einheitsübersetzung“ zu Grunde gelegt werden. Zunächst war im katholischen Bereich selbst umstritten, ob die Instruktion auf ökumenische Bibelübersetzungen überhaupt anwendbar sei. Inzwischen hat die katholische Seite unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sie sich - im Blick auf das vorgeschriebene Verfahren einer formellen Anerkennung durch Rom - auch im Falle einer ökumenischen Bibelübersetzung an die Instruktion „Liturgiam authenticam“ gebunden sieht. Diese Instruktion enthält jedoch Kriterien, die von evangelischer Seite nicht mitgetragen werden können. Um so wichtiger war die ursprüngliche Zusage, sich in der Revisionsarbeit an das Konsensprinzip zu binden. In Gesprächen und Briefwechseln ist aber deutlich geworden, dass das Konsensprinzip auf die Bemühung um Konsens reduziert und für den Streitfall die Anwendung des Mehrheitsprinzips nicht ausgeschlossen wird. Dadurch wird es der evangelischen Seite unmöglich gemacht, sich an der Revision zu beteiligen und die „Einheitsübersetzung“ der Psalmen und des Neuen Testaments auch künftig als ökumenischen Text zu bewahren.“