
Indigene Egoisten
Der kleine Ort Seiffen in den Höhen des Erzgebirges ist in weiten Teilen der Welt bekannt – vor allem für Kirche und seine schönen erzgebirgischen Schnitzereien. Nun hat im Oktober 2023 eine dubiose Reichsbürgergruppe ein leer stehendes ehemaliges Hotel am Ortsrand erworben und will es zum europäischen Schulungszentrum ausbauen. Sie nennen sich „Indigenes Volk der Germaniten“. Die Gruppe sind keine völlig Unbekannten. Auch wenn nicht ganz klar ist, wie groß die organisatorische Überschneidung der 2009 in Nordrhein-Westfalen gegründeten „Germaniten“ mit dem 2010 in Ulm entstandenen „Indigenen Volk der Germaniten“ ist – inhaltlich gehen sie in dieselbe Richtung.
Reichsbürger
Es sind klassische Reichsbürger mit Hang zum Rechtsextremismus. Die Bundesrepublik gilt ihnen nicht als rechtmäßiger Staat, ihre Gesetze wollen sie für sich nicht gelten lassen. Dafür erfinden sie ihre eigenen Regelwerke, die niemand versteht und deren hauptsächlicher Zweck in der Verwirrung besteht. Viele Paragraphen, viel angebliches Völkerrecht wird zitiert und vor allem viel Text mit wirren Behauptungen produziert, so dass eine eigentliche Argumentationslogik, die man dann auch mit Gegenargumenten widerlegen könnte, gar nicht erkennbar wird. Das ist die klassische Methode. Sie ist leider gut geeignet, ungeübte Behörden und Institutionen lahmzulegen, wenn diese dann versuchen, solche Schreiben rechtskonform zu beantworten.
Dabei leben sie nicht schlecht von dem Geld derjenigen Menschen, die sie mit ihrer Ideologie und scheinjuristischen Argumentationen verwirren. Die Neue Westfälische Zeitung1 berichtete 2016 von einem Familienvater, der in finanziellen Problemen an die Staatsleugner gerät, die ihm suggerieren er müsste nicht zahlen. Wenn er aber sein Haus und sein Auto für einen symbolischen Euro den „Germaniten“ überschriebe, könne es ihm nicht mehr weggenommen werden. Am Ende hatte er nichts mehr von seinem Besitz – außer einem Berg Schulden, denn die haben sich nicht von dem Reichsbürgergeschwafel auflösen lassen.
Bundesverwaltungsgericht
2017 sah sich das Bundesverwaltungsgericht genötigt, offiziell klarzustellen, dass das „Indigene Volk der Germaniten“ keinerlei Anerkennung besitze und keinerlei andere Sonderrechte als die normale deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Mitglieder besitze. So erklärte das Gericht, es sei offenkundig, dass die Gruppierung und ihre Angehörigen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt, weder nach nationalem noch nach internationalem Recht, Sonderrechte in Anspruch nehmen könnten. Erst recht gebe es keine Staatsangehörigkeit neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit oder eine „Staatlichkeit“ neben oder anstelle der auf ihrem Territorium allein legitimen Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland.2
Was war passiert? Das Gericht war auf den bekannten Reichsbürgertrick hereingefallen: Die Germaniten hatten einen Brief an das Gericht geschrieben und dieses hatte lediglich geantwortet – und dabei wie üblich die Adresse des Absenders verwendet. Somit gab es aber ein Schriftstück des Bundesverwaltungsgerichtes an das (juristisch nicht existente) „Indigene Volk der Germaniten“ – was von diesen freudig als angebliche juristische Anerkennung des höchsten Bundesgerichtes ausgelegt wurde.
Kein eigener Rechtskreis
Das Muster ist oft gleich: Immer wieder geht es darum, ungewollte juristische Folgen des eigenen Handelns abzuwehren, indem die Rechtsgrundlage dafür bestritten wird.
So berief sich auch eine bayrische Ärztin, die 2022 wegen gefälschter Masken-Atteste zu zwei Jahren Gefängnis und Geldstrafe verurteilt wurde, auf ihre Mitgliedschaft bei den Germaniten, um das Gericht für unzuständig zu erklären – erfolglos.
Im April 2023 berichtete das Schweizer Tagblatt3 von einem Prozess, in dem ein Bewohner des Kantons Thurgau sich gegen eine Pfändung wehrte mit dem Argument, als Angehöriger des „Indigenen Volkes der Germaniten“ unterstehe er nicht dem Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Daher verstoße die Pfändung gegen das Völkerrecht. Das Gericht stellte klar: Die Pfändung ist die Folge, wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt. Im Übrigen gilt das Territorialprinzip. Da der Mensch unbestritten in der Schweiz lebt, wird er nach Schweizer Recht behandelt.
Konspirativ in Sachsen
Im April 2024 gelang es Journalisten der „Freien Presse“, an einem konspirativ organisierten Treffen der Gruppe in der Nähe von Dresden teilzunehmen. Zu Gast waren sie in der Zentrale des Ortsverbandes der Partei „Die Basis“. Inhalt der Veranstaltung: Die angebliche jüdische Weltverschwörung der Eliten. Die parlamentarische Demokratie wird abgewertet. „Demokratie, das ist die Betreuung der Dummen“ zitiert die Freie Presse einen der Veranstalter.4 Volksmitglied könne werden, wer germanische Ahnen habe und diese Herkunft in sich fühle.
Auch in Sachsen geht es um die Finanzen – mit der gleichen Masche wie 2016 in Westfalen. Eine Teilnehmerin will wissen, ob sie bei Mitgliedschaft im „Indigenen Volk der Germaniten“ für ihre Firma noch Unternehmenssteuer bezahlen müsse. Wenn sie ihre Firma der Gemeinschaft überschreibe, dann nicht mehr, lügen die Redner sie an. Lediglich 10% des Gewinnes gehe als „Verwaltungsentschädigung“ an die Germaniten.
Indigen?
Zentrale Behauptung ist eine durch Abstammung von germanisch-alemannischen Vorfahren bestehende Sonderstellung als „indigenes“ Volk. Nun sieht das internationale Recht tatsächlich besondere Schutznormen für „indigene“ Völker vor, damit diese in gewissen Grenzen ihre Eigenheiten bewahren können. Als „indigen“ gelten dabei die Ureinwohner eines Gebietes, die die bereits vor der Eroberung, Kolonisierung oder Staatsgründung durch Fremde dort lebten und einer politischen oder gesellschaftlichen Marginalisierung ausgesetzt sind. Das trifft nun aber auf die „Germaniten“ in keiner Weise zu. Deutschland wurde nie kolonialisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist – ebenso wie die Schweizer Bundesgenossenschaft – durch alle geschichtlichen Entwicklungen hindurch die direkte heutige Repräsentanz jener Stammestümer, auf die sich die „Germaniten“ berufen. Daraus lässt sich nun gerade keine Sonderstellung begründen. Aber es geht hier auch weder um Logik, noch um Recht. Es geht um die Ablehnung der bestehenden staatlichen Ordnung und die Flucht in einen Phantasiestaat – dafür scheint dann jede halbwegs passende Begründung recht, solange es ein paar Menschen gibt, die sie glauben wollen.
Harald Lamprecht
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