Peter Fitzek verurteilt – „König“ bleibt in Haft

screenshot Königreich Deutschland
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Das Landgericht Halle hat am 15. März 2017 den selbsternannten „König von Deutschland“ Peter Fitzek zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn der Untreue im Zusammenhang mit seinen unerlaubten Bankgeschäften für schuldig. Fast 600 Personen hatte er mit vagen Versprechungen und esoterischen Visionen dazu gebracht, insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf von ihm ausgegebene Sparbücher einzuzahlen, von denen er 1,3 Millionen für eigene Zwecke im Rahmen seines „Königreich Deutschland“ in Wittenberg verwendet haben soll. Für die Anleger ist dieses Geld verloren.Wegen Fluchtgefahr ist Peter Fitzek seit Juni 2016 in Untersuchungshaft. Seine Anhänger hingegen kämpfen unbeirrt weiter für ihre Vision, werben weiter für die „Reichsbank“ und bitten darum, „Peter“ Briefe ins Gefängnis zu schreiben.

focus.de 15.03.2017
Urteil
Entscheidungsdatum
Leitsatz
Der selbsternannte „König von Deutschland“ Peter Fitzek muss wegen Untreue im Rahmen unerlaubter Bankgeschäfte für 3 Jahre und 8 Monate in Haft.

Artikel-URL: https://confessio.de/index.php/news/1029

Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 1/2017 ab Seite 03