Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bedenken des Landes Brandenburg gegen ein reines Jungengymnasium eine Abfuhr erteilt. Damit wird das Land das von Anhängern des katholischen Opus-Dei betriebene Gymnasium genehmigen müssen.
(Az.: BVerwG 6 C 6.12 - Urteil vom 30. Januar)
Samstag, 30. März 2013 - 14:04