Neue VEF-Klausel in EKD-Mitarbeiterrichtlinie

Die Neufassung der seit 1. Januar 2017 gültigen „Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie“ erleichtert es für Mitglieder einer Freikirche, die der „Vereinigung Evangelischer Freikirchen“ (VEF) angehört, im Bereich der EKD Anstellung zu finden. Die bisherige Klausel stellte allein auf die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ab. In der Neufassung ist auch die VEF einbezogen. Auch wenn es große Überschneidungen gibt, sind doch einzelne Kirchen nur in der VEF und nicht in der ACK. Der Vizepräsident der VEF, Marc Brenner, hat diese Veränderung als „wichtiges ökumenisches Zeichen“ begrüßt und ergänzt: „Auch die freikirchlichen Werke und Einrichtungen sind offen für Bewerberinnen und Bewerber aus Landeskirchen. Ökumene ist keine Einbahnstraße.“

baptisten.de 10.04.2017

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Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 2/2017 ab Seite 22