Scientology in Bayern

Scientology Bayern bleibt eingetragener Verein

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass der „Scientology Kirche Bayern e.V.“ der Vereinsstatus nicht entzogen wird. Der Rechtsstreit darum war seit 1996 anhängig. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten argumentiert, bei der Scientology Kirche Bayern e.V. handele es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Stadt hatte darum gefordert, Einblick in die Finanzen des Vereines zu bekommen. Dies hatte Scientology-Anwalt Wilhelm Blümel abgelehnt: „Unsere Bücher sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.“ Für einen Geschäftsbetrieb mit Gewinnabsicht hatte das Verwaltungsgericht nicht genügend stichhaltige Beweise gefunden. Nach dieser Entscheidung kann die Organisation in Bayern weiterhin die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen. Das Gericht hat sich nicht mit der Frage befasst, ob Scientology als Kirche zu gelten habe oder nicht, hob der Vorsitzende Richter Walter Schmöger ausdrücklich hervor. Das Verfahren hatte zwischenzeitlich geruht, um einen ähnlichen Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abzuwarten.

HL / diepresse.com 14.11.2008

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 6/2008 ab Seite 02