Kartenlegerin will Honorar erstreiten
Der Bundesgerichtshof ist derzeit mit der Prüfung des Falles befasst, ob eine Kartenlegerin Anspruch auf Honorar hat. Im Hintergrund steht das Schicksal eines Mannes, den seine Freundin verlassen hatte. Über das Internet wandte sich dieser an eine Kartenlegerin, die versprach, über magische Kräfte zu verfügen und ihm Ratschläge erteilen zu können. Die Rückgewinnung der Freundin misslang und der Mann hatte bereits 35 000 Euro an die Magierin dafür bezahlt. Nun verweigerte die Bezahlung der letzten Rechnung von 6700 Euro. Sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart gaben dem Mann Recht: Die angebotene Leistung sei objektiv unmöglich. Folglich entfalle ein Zahlungsanspruch. Die Kartenlegerin lässt jedoch nicht locker - schließlich hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung für die ganze Branche. Sie argumentiert, dass viele Menschen an übersinnliche Kräfte glauben und das Recht haben müssten, auch Verträge außerhalb der „naturwissenschaftlichen Vernunft“ zu schließen. Dagegen meint der Anwalt des beklagten Mannes, dass sein Mandant ja gerade nicht unvernünftig handeln wollte, sondern an die reale Lösung seiner Probleme auf diesem Wege geglaubt habe. Das Urteil des BGH wird im Januar erwartet.