Keine humanistische Lebenskunde in NRW

Ein Schulfach „Humanistische Lebenskunde" wird es im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) an öffentlichen Schulen vorerst nicht geben. Der Humanistische Verband NRW zog seine Klage gegen das Land während der mündlichen Verhandlung am 14. Januar 2014 vor dem 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zurück. Zuvor hatte der vorsitzende Richter Bernd Kampmann angedeutet, dass der Senat die Klage zurückweisen werde, weil die Einführung eines Unterrichtsfaches auch davon abhängig sei, dass die Zahl der Mitglieder einer Gemeinschaft die dauerhafte Durchführung des Unterrichts erlaube. Unverzichtbar sei dies wegen des Planungs-, Organisations- und Kostenaufwandes, der mit der Einführung eines neuen Faches für den Staat verbunden sei. Der Humanistische Verband war seinerseits nicht bereit gewesen, seine Mitgliederstruktur offen zu legen und eine verlässliche Aussage über die Zahl der nicht religionsmündigen Kinder abzugeben. Ein ordentliches Schulfach ist Pflichtunterricht. Eine Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern muss erreicht werden.
R. Hempelmann / EZW-Newsletter

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