Hochschulpreis des Evangelischen Bundes Sachsen
Was will der Hochschulpreis?
Der Hochschulpreis des Evangelischen Bundes Sachsen soll sächsische Studierende und Absolventinnen und Absolventen der Fächer Theologie, Religionswissenschaft, Gemeindepädagogik, Religionspädagogik, Kirchenmusik und des Kirchlichen Fernunterrichts mit dem Evangelischen Bund in Verbindung bringen und sie in ihrem Interesse für konfessionskundliche Themen bestärken.
Wer kann Arbeiten einreichen?
Studierende und Absolventinnen und Absolventen der genannten Studienrichtungen,
die Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens oder einer in der ACK-Sachsen vertretenen Kirche sind und die Ziele des Evangelischen Bundes bejahen.
Welche Arbeiten können eingereicht werden?
- Seminararbeiten
- Abschlussarbeiten (z.B. Examen, Diplom, Bachelor, Master, Magister, Promotion)
- Die Arbeit muss nach den Vorgaben des entsprechenden Studienganges begutachtet worden sein. Der Zeitpunkt der Annahme der Arbeit darf bei der Einreichung nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
Welche Themen sollen die Arbeiten behandeln?
Eingereicht werden können Arbeiten, die sich mit folgenden Themen befassen:
- Ökumenik und Konfessionskunde: (z.B. Ökumenische Dialoge, Catholica, Freikirchen, andere christliche Konfessionen)
- Weltanschauungsfragen: Begründung des Christlichen Glaubens im Dialog mit weltanschaulichen Herausforderungen der Gegenwart. (z.B.: Dialog mit Atheismus und religiöser Indifferenz, theologische Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus, Auseinandersetzung mit religiösen Sondergemeinschaften etc.)
- Interreligiöser Dialog und Religionswissenschaft: Islam, Buddhismus, Hinduismus etc. im Gespräch mit dem christlichen Glauben
Welche Arbeiten werden prämiert?
Prämiert werden Arbeiten, bei denen die Jury zu der Auffassung kommt, dass diese einen wertvollen Beitrag zu ihrem Thema leisten. Zu den Bewertungsmaßstäben gehört neben der wissenschaftlichen Qualität auch die Originalität der Fragestellung und der Ertrag für ihren jeweiligen Themenbereich (Ökumenik/Konfessionskunde, Weltanschauungsfragen, interreligiöse Verständigung). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Worin besteht die Prämie?
Preisträgerinnen bzw. Preisträger erhalten
1. ein Preisgeld
2. die Einladung, ihre Arbeiten im Rahmen der Preisverleihung einem interessierten Publikum vorzustellen.
3. eine Besprechung und die Möglichkeit zur Veröffentlichung der Arbeit auf confessio.de
Wie hoch ist das Preisgeld?
1. Platz: 300€
2. Platz: 200€
3. Platz: 100€
Was gibt es noch?
Wenn die Arbeit die Ausschreibungskriterien erfüllt, erhält die Autorin bzw. der Autor (soweit gewünscht) ein kostenfreies einjähriges Abonnement der Zeitschriften des Evangelischen Bundes „Confessio“ und/oder „Evangelische Orientierung“ und/oder „Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts“. Dies ist unabhängig davon, ob die Arbeit prämiert wird oder nicht.
Wer ist in der Jury?
Die Jury besteht aus:
1. einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig
2. einer Person aus dem Vorstand des Evangelischen Bundes Sachsen
3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Was muss eingereicht werden?
1. die Arbeit
2. ein kurzer tabellarischer Lebenslauf
3. eine knappe Zusammenfassung der Arbeit (max. 1 A4-Seite / 3000 Zeichen)
4. eine kurze Darlegung (Motivationsschreiben), wie das Thema oder Erkenntnisse aus der Arbeit mit den Anliegen des Evangelischen Bundes in Beziehung gebracht werden können.
Alle Unterlagen sind als PDF einzureichen bei:
http://www.confessio.de/hochschulpreis
Rückfragen, Hinweise und Kommentare bitte an
Evangelischer Bund Sachsen, Barlachstr. 3, 01219 Dresden
hochschulpreis@confessio.de
Was passiert bei der Preisverleihung?
Der Hochschulpreis wird im Rahmen einer Veranstaltung des Evangelischen Bundes Sachsen verliehen, bei der die Preisträgerinnen und Preisträger Kerngedanken Ihrer Arbeit einem interessierten Publikum vorstellen. Er soll persönlich entgegengenommen werden.
Wie oft können Arbeiten eingereicht werden?
Jede Person kann pro Jahr eine Arbeit einreichen. Bisherige Preisträger sind ausgeschlossen. Jede Arbeit kann nur einmal eingereicht werden.
Wie sind die Fristen?
- Einreichung der Arbeiten bis zum: 30. Mai 2024
- Entscheidung der Jury bis zum: 1. August 2024
- möglicher Termin Preisverleihung: 24. August 2024 (Vormittag)