Islamischer Religionsunterricht in Hessen
Mit dem Beginn des Schuljahres 2013/2014 findet an 27 hessischen Grundschulen erstmals in Deutschland islamischer bekenntnisorientierter Religionsunterricht statt, wie ihn das Grundgesetz in Artikel 7 Absatz 3 vorsieht. Als Kooperationspartner fungieren DITIB-Landesverband Hessen e.V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
„Mit der Einführung des bekenntnisorientierten islamischem Religionsunterricht haben wir ein entscheidendes Zeichen gesetzt und sind gespannt auf die Erfahrungswerte in den kommenden Jahren. Der verfassungsrechtliche Anspruch gemäß unserem Grundgesetz ist Ausdruck von Freiheit und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht hat aber auch eine bedeutende integrationspolitische Dimension. Hessen will für alle Religionsgemeinschaften, eben auch für die islamischen, gleichberechtigte Möglichkeiten der Ausübung ihrer Religion. Religions- oder Ethikunterricht soll den Schülerinnen und Schülern helfen, sich in einer Vielfalt möglicher Lebensentwürfe zurechtzufinden und eine eigene Identität zu entwickeln, die Fragen religiöser Orientierung sowie ethische Urteilsfähigkeit einschließt“, sagte die Hessische Kultusministerin Nicola Beer.
Der Integrationsminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn betonte noch einmal: „Hessen orientiert sich am Grundgesetz und an seinen Werten wie die Achtung der Grundrechte, die Anerkennung von Freiheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der tragenden Verfassungsprinzipien wie Rechtstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Trennung von Staat und Religion: Artikel 7 Absatz 3 gibt ausdrücklich vor, dass „Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ zu erteilen ist. Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht folgt den Bildungs- und Erziehungszielen, die für alle Unterrichtsfächer in Hessen gelten, und wird in deutscher Sprache durch Lehrerinnen und Lehrer muslimischen Glaubens erteilt, die bereits voll ausgebildete Lehrer für andere Fächer sind. Sie sind Beamte des Landes Hessen.“ Es sei sinnvoll, den islamischen Religionsunterricht aus den Hinterhöfen heraus, in die Schulen zu holen. Die Muslime haben Anspruch auf bekenntnis-orientierten Unterricht wie andere Religionsgemeinschaften auch. Dies sei ein Schritt zur Gleichbehandlung.
Nach Angaben von Kultusministerin Beer werden an zunächst 27 Grundschulen in Hessen in Klasse 1 entsprechende Unterrichtsangebote aufgebaut und dann schrittweise von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe erweitert. Ziel sei es, das Angebot mittelfristig je nach Bedarf landesweit einzuführen. Voraussetzung für das organisch wachsende Angebot ist die Einhaltung der Mindestgruppengröße von acht Schülerinnen und Schülern, die der jeweiligen Religionsgemeinschaft angehören und für die der Unterricht deshalb als ordentliches Lehrfach eingerichtet wird.
„Mit der Einführung des bekenntnisorientierten islamischem Religionsunterricht haben wir ein entscheidendes Zeichen gesetzt und sind gespannt auf die Erfahrungswerte in den kommenden Jahren. Der verfassungsrechtliche Anspruch gemäß unserem Grundgesetz ist Ausdruck von Freiheit und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht hat aber auch eine bedeutende integrationspolitische Dimension. Hessen will für alle Religionsgemeinschaften, eben auch für die islamischen, gleichberechtigte Möglichkeiten der Ausübung ihrer Religion. Religions- oder Ethikunterricht soll den Schülerinnen und Schülern helfen, sich in einer Vielfalt möglicher Lebensentwürfe zurechtzufinden und eine eigene Identität zu entwickeln, die Fragen religiöser Orientierung sowie ethische Urteilsfähigkeit einschließt“, sagte die Hessische Kultusministerin Nicola Beer.
Der Integrationsminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn betonte noch einmal: „Hessen orientiert sich am Grundgesetz und an seinen Werten wie die Achtung der Grundrechte, die Anerkennung von Freiheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der tragenden Verfassungsprinzipien wie Rechtstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Trennung von Staat und Religion: Artikel 7 Absatz 3 gibt ausdrücklich vor, dass „Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ zu erteilen ist. Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht folgt den Bildungs- und Erziehungszielen, die für alle Unterrichtsfächer in Hessen gelten, und wird in deutscher Sprache durch Lehrerinnen und Lehrer muslimischen Glaubens erteilt, die bereits voll ausgebildete Lehrer für andere Fächer sind. Sie sind Beamte des Landes Hessen.“ Es sei sinnvoll, den islamischen Religionsunterricht aus den Hinterhöfen heraus, in die Schulen zu holen. Die Muslime haben Anspruch auf bekenntnis-orientierten Unterricht wie andere Religionsgemeinschaften auch. Dies sei ein Schritt zur Gleichbehandlung.
Nach Angaben von Kultusministerin Beer werden an zunächst 27 Grundschulen in Hessen in Klasse 1 entsprechende Unterrichtsangebote aufgebaut und dann schrittweise von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe erweitert. Ziel sei es, das Angebot mittelfristig je nach Bedarf landesweit einzuführen. Voraussetzung für das organisch wachsende Angebot ist die Einhaltung der Mindestgruppengröße von acht Schülerinnen und Schülern, die der jeweiligen Religionsgemeinschaft angehören und für die der Unterricht deshalb als ordentliches Lehrfach eingerichtet wird.
HL / Kultusministerium Hessen 30.08.2013
Artikel-URL: https://confessio.de/index.php/news/783
20. Dez. 2013
Dieser Beitrag ist erschienen in
Confessio 4/2013
ab Seite 09