Kopftuchstreit

Hessen verbietet Kopftuch für Beamte

Nach Niedersachsen, Baden-Württemberg und dem Saarland ist Hessen das vierte Bundesland, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine gesetzliche Regelung im Kopftuchstreit schafft. Nach dem beschlossenen Gesetz dürfen nicht nur Lehrerinnen, sondern alle Beamtinnen kein Kopftuch im Dienst tragen.

Mit dem Gesetz „handeln wir im Auftrag unserer Verfassung, denn das islamische Kopftuch steht nicht im Einklang mit den Grundrechten und unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Hessischen Landtag, Franz Josef Jung. Das islamische Kopftuch sei nicht Ausdruck des eigenen Glaubens. Es symbolisiere vielmehr Unterdrückung und Unfreiheit und stehe für den fundamentalistischen Gottesstaat. "Der Zwang zur Verhüllung, dem muslimische Frauen ausgesetzt sind, das Züchtigungsrecht des Mannes und die Scharia sind mit unserer Verfassung unter keinen Umständen vereinbar“, erklärte Jung. Beamtinnen hätten jedoch eine besondere Treuepflicht zum Staat und zur Verfassung.

FDP und SPD lehnten das Gesetz als zu weit gehend ab. Sie befürworteten zwar das Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Unterricht, jedoch nicht für alle Beamtinnen.

HL / Rheinische Post, 7. 10. 2004

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 5/2004 ab Seite 02