EuGH: Scharia-Scheidungen in Deutschland gültig?

Der Europäische Gerichtshof ist derzeit mit einem Fall befasst, der die Gültigkeit von islamischem Scharia-Recht in Deutschland betrifft. Bei einem Paar, das sowohl die syrische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hatte der Mann entschieden, sich von seiner Frau zu trennen und vor einem geistlichen Gericht in Syrien die Ehe gelöst. Das Oberlandesgericht München hatte diese Scheidung zunächst unter Verweis auf eine EU-Verordnung anerkannt, die in solch einem Fall ausländisches Recht zur Anwendung bringen würde.

Der Generalanwalt des EuGH hat in seinem Gutachten deutlich gemacht, dass derartige „private Scheidungen“ nicht von der EU-Verordnung abgedeckt seien. Wegweisend ist die Feststellung des Generalanwalts, dass ausländisches Recht in Deutschland oder anderen EU-Staaten keineswegs übernommen werden müsse, wenn dies diskriminierend sei. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben, weil das syrische Recht den Ehemann einseitig begünstigt. Das Urteil in dem Fall steht noch aus. Allerdings schließt sich das Gericht in den meisten Fällen der Ansicht des Gutachters an.

 

curia.europa.eu 14.09.2017

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Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 3/2017 ab Seite 05