Gesetz zum Verbot religiöser Symbole in französischen Schulen
Mit überwältigender Mehrheit (276:20) hat der französische Senat das „Gesetz zum Verbot religiöser Symbole in den staatlichen Schulen Frankreichs“ gebilligt. Damit sind ab dem Schuljahr 2004/2005 alle „aufdringlichen“ religiösen Zeichen verboten, darunter Kopftuch, Kippa und große Kreuze. Diskrete Abzeichen sollen dagegen zulässig bleiben. Die oppositionellen Sozialisten hatten durchgesetzt, dass vor disziplinarischen Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen Dialogversuche mit den Betroffenen unternommen werden sollen und das Gesetz nach einem Jahr überprüft werden muss.
Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ wertete das Gesetz als Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Papst Johannes Paul II. sprach sich vehement gegen eine Entleerung des gesellschaftlichen Lebens von der religiösen Dimension aus. Religion dürfe nicht auf die Privatsphäre des Menschen beschränkt bleiben.