Fromme Eltern haben nicht die Wahl, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder selbst unterrichten, auch wenn ihnen einige Unterrichtsinhalte (wie Sexualkunde und Evolutionslehre) nicht passen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz entschieden (AZ 2 Ss 139/04).
Mittwoch, 30. Juni 2004 - 15:07