Sorgerechtsentzug bei „Zwölf Stämmen“ war angemessen
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der teilweise Entzug des Sorgerechtes für Kinder der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ durch das bayrische Jugendamt rechtmäßig war. Angesichts der systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigungen von Kindern, die in der Gemeinschaft üblich waren, war es angemessen, die Kinder in Obhut zu nehmen.
Vier betroffene Familien hatten geklagt und sahen ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Das sah das Gericht anders. Lediglich wegen der langen Dauer des Verfahrens wurde zwei der Familien eine finanzielle Entschädigung zugesprochen.
Im Jahr 2013 war durch Aufnahmen eines Fernsehjournalisten zur Gewissheit geworden, was zuvor nur befürchtet worden war: dass in dieser Gemeinschaft Kinder absichtsvoll und systematisch geschlagen werden. Mehrere Personen wurden wegen der Gewalttätigkeiten verurteilt. So erhielt eine Erzieherin, die ohne entsprechende Qualifikation in der Privatschule gearbeitet hatte, eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Sie hatte Prügelstrafen verhängt, wenn Kinder gestottert oder schlecht vorgelesen hatten.