Sorgerechtsentzug bei „Zwölf Stämmen“ war angemessen

Europäischer Gerichtshof rechtfertigt Maßnahmen des Jugendamtes gegen christliche Fundamentalisten
Blick auf das Gebäude
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der teilweise Entzug des Sorgerechtes für Kinder der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ durch das bayrische Jugendamt rechtmäßig war. Angesichts der systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigungen von Kindern, die in der Gemeinschaft üblich waren, war es angemessen, die Kinder in Obhut zu nehmen. 

Vier betroffene Familien hatten geklagt und sahen ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Das sah das Gericht anders. Lediglich wegen der langen Dauer des Verfahrens  wurde zwei der Familien eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. 

Im Jahr 2013 war durch Aufnahmen eines Fernsehjournalisten zur Gewissheit geworden, was zuvor nur befürchtet worden war: dass in dieser Gemeinschaft Kinder absichtsvoll und systematisch geschlagen werden. Mehrere Personen wurden wegen der Gewalttätigkeiten verurteilt. So erhielt eine Erzieherin, die ohne entsprechende Qualifikation in der Privatschule gearbeitet hatte, eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Sie hatte Prügelstrafen verhängt, wenn Kinder gestottert oder schlecht vorgelesen hatten. 

Stuttgarter Nachrichten, 22. März 2018
Urteil
Gericht
Entscheidungsdatum
Leitsatz
Der Sorgerechtsentzug von Eltern der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“, deren Kinder systematisch geschlagen wurden, war rechtmäßig und angemessen.

Artikel-URL: https://confessio.de/news/1182

Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 2/2018 ab Seite 06