Kein Verbot

Scientology-Verbot ist vorerst vom Tisch

Die Innenminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz entschieden, vorerst kein Verbotsverfahren gegen Scientology einzuleiten. Ein aktueller Prüfbericht des Verfassungsschutzes kam zu dem Ergebnis, dass momentan nicht genügend konkrete Beweise für ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen. Zwar gibt es nach wie vor viele Anzeichen, die darauf hinweisen, dass Scientology wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft setzen oder einschränken will. Jedoch reichen diese Anhaltspunkte für ein Verbotsverfahren nicht aus. Grund für eine kritische Beobachtung besteht demnach genug. Der Verfassungsschutz hat jedoch bei Scientology größere Probleme als bei anderen Organisationen, geeignete Personen als Informanten zu gewinnen, die dem enormen psychischen Druck im Inneren der Organisation standhalten. Zudem agiert die Organisation in Deutschland in letzter Zeit entsprechend vorsichtig. Daher können die Innenminister nicht auf genügend konkrete und aktuelle Fälle in Deutschland verweisen, die einen so schweren Eingriff wie ein Verbot auch juristisch sicher begründen würden. Eine Entwarnung ist damit in keiner Weise verbunden.

HL / tagesspiegel.de 24. 11. 2008

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 6/2008 ab Seite 01