„Verwandte“ Jesu klagen gegen Kirchen

Gericht weist Klage ab

Die Gruppe „Freie Christen für den Christus der Bergpredigt“ klagt beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München gegen die geforderte Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte. Als Grund dafür geben sie an, dass keine angegebene Religionszugehörigkeit bei religiös gebundenen Arbeitgebern Misstrauen erwecken könnte.

Neben der Frage, ob die Angabe der Zugehörigkeit mit Religionsfreiheit und Datenschutz vereinbar ist, ist noch interessant, warum gerade eine scheinbar christliche Gruppe in Bayern sich so um das „konfessionslos“ auf der Lohnsteuerkarte kümmert. Wer es nicht weiß, muss etwas auf der Webpräsenz der Gruppe und in ihren literarischen Erzeugnissen forschen. Dort ist von einer Verfälschung des Evangeliums durch die Großkirchen die Rede, auch der Tierschutz wird großgeschrieben. Die Verbindungen zeigen den Kontext: Die „Freien Christen für den Christus der Bergpredigt“ gehören in das Umfeld der Glaubensgemeinschaft „Universelles Leben“, die den Lehren der „Prophetin“ Gabriele Wittek folgt. Diese sieht sich als das wiederaufgerichtete Sprachrohr Gottes in direkter Anlehnung an die urchristliche Zeit und predigt, dass die Bibel durch die Großkirchen verfälscht und ins Gegenteil umgeschrieben worden sei. Jetzt erklärt sich auch, warum die Gruppe gegen die Kirchen vorgeht. Jede konfessionelle Bindung (außer der eigenen) lehnt die Untergruppierung gemäß ihrer Lehre ab. Auch Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, von dem die Kläger aus Unterfranken vertreten werden, ist kein Unbekannter, da er als der Sprecher für das Universelle Leben auftritt.

Zusammen mit Gert-Joachim Hetzel vertritt er derzeit auch Kläger gegen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannover, sowie gegen das Erzbistum Freiburg. Diese sollen damit aufhören, sich als christliche Kirchen zu bezeichnen. Die Richter für den Prozess in Freiburg wurden von den Klägern direkt zu Beginn abgelehnt. Grund dafür war, dass die Richter ihre Religionszugehörigkeit nicht nennen wollten, was von den Klägern für einen Befangenheitsantrag genutzt wurde. Das Universelle Leben spricht auf der eigenen Website davon, dass die Richter selbst katholischen Glaubens gewesen seien und daher nicht unabhängig davon sprechen könnten, ob ihre Kirche christlich sei.

Der Würzburger Anwalt Ulrich Heidenreich, bekannt durch seine Erfahrungen mit den Klagen des Universellen Lebens, vertrat am 10. Februar 2010 die Röm.-Kath. Kirche. In der Anklageschrift wurde der katholischen Kirche neben der Verfälschung des Evangeliums auch Befürwortung des Nationalsozialismus sowie von Kriegen vorgeworfen.

Das „Problem“ bei der Entscheidung über die Erlaubnis, sich christlich zu nennen, war dabei die Grundlage: Ist „christlich“ ein geschützter Begriff, dessen falsche Nutzung die Rechte der Gruppe „Universelles Leben“ oder die Rechte ihr verbundener Dritter beeinträchtigt? Denn nur dann wäre ein staatliches Gericht zuständig. Ja, meinte die Gruppe und berief sich auf das Sakrament der Taufe, durch das sie gewissermaßen zu Leib und Blut Christi, also seinen Blutsverwandten wurden. Dies sah das Gericht verständlicherweise anders und wies die Klage als unzulässig ab. Außerdem müsste der Kläger zu Lebzeiten des Verstorbenen berufen worden sein, um im Namen Jesu klagen zu dürfen.

SW / badische-zeitung.de, liborius.de 10. 2. 2010

 

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 1/2010 ab Seite 05