Heilige römische Bischöfe

Papst Johannes XXIII. und Papst Johannes Paul II. heiliggesprochen

Am 27. April 2014 wurden auf dem Petersplatz zwei frühere Päpste heiliggesprochen: Papst Johannes XXIII. und Papst Johannes Paul II. Das katholische Verfahren der Heiligsprechung beansprucht nicht, in die Erlösung Gottes einzugreifen, sondern regelt lediglich die irdische Verehrung. Es gibt viel mehr Erlöste als offiziell heiliggesprochene Menschen. Mit der Heiligsprechung soll ausgedrückt werden, dass nach der Überzeugung der kirchlichen Instanzen diese Person jetzt im Angesicht Gottes lebt und es darum möglich sei, sie zur Fürbitte anzurufen. Darum ist ein treffenderes Synonym für das Heiligsprechungsverfahren die „Erhebung zur Ehre der Altäre“.

Übergangspapst

Johannes XXIII. war eine Überraschung. Als Angelo Guiseppe Roncalli zum Papst gewählt wurde, war er schon 77 Jahre alt - eben ein Übergangspapst, bis man einen besseren neuen findet. Diesen Übergang hat er aber prägend gestaltet, indem er völlig unerwartet das Zweite Vatikanische Konzil einberufen hat. Dessen Ergebnisse erlebte er nicht mehr. Die neue Ausrichtung der katholischen Kirche, ihre „Verheutigung“ („Aggiornamento“), welche die bisher dominierende Angst vor der Moderne überwand, und viele damit verbundene innere Reformen werden dennoch ihm positiv zugerechnet.

Polnischer Papst

Johannes Paul II. war der erste Pole überhaupt und der erste Nicht-Italiener seit 455 Jahren auf dem Stuhl Petri. Während der 26 Jahre seiner Amtszeit hat er 482 Männer und Frauen heiliggesprochen - das sind mehr als in der gesamten Kirchengeschichte vor ihm. Er hatte das zweitlängste Pontifikat - aber das kürzeste Heiligsprechungsverfahren. Er bemühte sich um Kontakte zu anderen Religionen: Als erster Papst betrat er 1986 eine Synagoge und später auch eine Moschee. Die letzten Jahre waren von seiner schweren Parkinson-Krankheit geprägt.

 

HL / Tag des Herrn 17/2014

Dr. Harald Lamprecht

ist Beauftragter für Weltanschauungs- und Sektenfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und Geschäftsführer des Evangelischen Bundes Sachsen.

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 1/2014 ab Seite 20