Zeugen Jehovas: Körperschaftsprozess beendet
Nach nunmehr 15 jährigem Rechtsstreit ist die Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas um die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu Ende gegangen. Am 10. 2. 2006 wies das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit wurde das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin rechtskräftig und das Land Berlin muss den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus verleihen.
Kirchensteuern wollen die Zeugen Jehovas nicht erheben, wohl aber versprechen sie sich Erleichterungen bei der Seelsorge in Gefängnissen und in Krankenhäusern. Ob nun weitere Anträge in anderen Bundesländern folgen, ist noch nicht entschieden.
Die Bearbeitung des Antrages der Zeugen Jehovas aus dem Jahr 1991 werde jedoch einige Monate dauern, sagte die Senatsbeauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Bering, gegenüber der Lokalpresse.
HL/ Spiegel 3. 2. 2006