Kein Kopftuch

Kein Kopftuch auf der Richterbank

Eine muslimische Referendarin, die während der Hauptverhandlung nicht auf ihr Kopftuch verzichten möchte, darf nicht auf der Richterbank sitzen. Dies entschied der Kölner Richterrat im Mai 2004.

Das Grundgesetz verlangt von Gerichten weltanschaulich-religiöse Neutralität. Wer offen religiöse oder weltanschauliche Symbole trägt, darf darum nach Auffassung des Kölner Richtergremiums weder Zeugen vernehmen noch die Aufgaben des Staatsanwaltes in der Hauptverhandlung wahrnehmen. Dies gilt ebenso für die Mitglieder des Spruchkörpers des Gerichtes wie für Schöffen und Schöffinnen.

Da die Justiz für angehende Juristen ein Ausbildungsmonopol besitzt, sind kopftuchtragende Musliminnen nicht generell von den Hauptverhandlungssitzungen ausgeschlossen. Damit aber nicht die Haltung des Gerichts mit einer z.B. durch das Tragen des Kopftuches demonstrierten Weltanschauung gleichgesetzt werden könne, müsse die kopftuchtragende Referendarin während des Prozesses vom Gericht räumlich getrennt sitzen, z.B. in den Zeugen- oder Zuschauerbänken.

HL / Frankfurter Rundschau, 25.5.2004

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 3/2004 ab Seite 08