Islamische Dachverbände sind keine Religionsgemeinschaften
Neues Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 9. November 2017 entschieden, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. sowie der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. keine Religionsgemeinschaften im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG sind.