Oberverwaltungsgericht Münster

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Islamische Dachverbände sind keine Religionsgemeinschaften

Neues Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 9. November 2017 entschieden, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. sowie der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. keine Religionsgemeinschaften im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG sind.