Keine Krabatbefreiung für Zeugen Jehovas

Im Deutschunterricht der 7. Klasse des Gymnasiums wird das Buch „Krabat“ von Ottfried Preußler besprochen. Auch der Besuch des Films „Krabat“ stand in der Schule in Bocholt auf dem Programm. Die Eltern eines Jungen, die den Zeugen Jehovas angehören, wollten ihren Sohn von der Teilnahme befreien lassen, weil im Film Praktiken der schwarzen Magie gezeigt würden. Das Bundesverwaltungsgericht wies in einer Entscheidung vom 11. 09. 2013 dieses Argument zurück. Eine Unterrichtsbefreiung könne nur ausnahmsweise verlangt werden. Regelmäßig sei hierfür erforderlich, dass den religiösen Belangen des Betroffenen eine besonders gravierende Beeinträchtigung drohe und der schulische Wirkungsauftrag im Vergleich dazu lediglich nachrangig berührt werde. Letzteres sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, weil es Aufgabe der Schule sei, die nachwachsende Generation vorbehaltlos und möglichst umfassend mit Wissensständen der Gemeinschaft und ihrem geistig-kulturellen Erbe vertraut zu machen.

Im Blick auf die Religionsfreiheit ist festzuhalten, dass dem Kind weder bei der Behandlung des Stoffes noch in dem Film die Teilnahme an rituellen oder magischen Handlungen abverlangt wurde, sondern lediglich die Kenntnisnahme von literarischen und filmischen Verarbeitungen einer Volkssage aus der Niederlausitz. Auch wenn das für die Gerichtsentscheidung unerheblich war, könnte man noch hinzufügen, dass im Unterschied zu manch anderen Fassungen des Sagenstoffes die Bearbeitung von Ottfried Preußler gerade keine Verherrlichung oder auch nur Verharmlosung schwarzer Magie zeigt. Vielmehr stellt sie deren zerstörerischen Charakter heraus, während auch die schwärzeste Magie durch die hier christlich geprägte Kraft der Liebe überwunden wird. Insofern ist diese Krabat-Fassung sogar religionspädagogisch ergiebig.

HL / APD 13. 9. 2013

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 3/2013 ab Seite 05