Kruzifix im Klassenraum abgelehnt
Das Kreuz ist ein religiöses Symbol. Als solches kann es die negative Religionsfreiheit (d.h. die Freiheit von einer bestimmten Religion) von Schülern verletzen, wenn es in einer staatlichen Schule hängt – so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg. Er gab damit einer italienischen Mutter Recht, die verlangt hatte, dass ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichtet werden. Die italienischen Behörden und Gerichte hatten ihr Ansinnen stets abgelehnt. Ein Verwaltungsgericht hatte 2005 argumentiert, das Kreuz sei „ein Symbol der italienischen Geschichte und Kultur und folglich der italienischen Identität.“
Die Straßburger Richter hingegen befanden, dass die Freiheit, keiner Religion anzugehören, besonderen Schutz bedürfe. In dieser Richtung formulierten sie dann ihr Urteil, welches in der Güterabwägung dieses Falles dann die passive Religionsfreiheit vergleichsweise hoch veranschlagte.
Auf die Situation in Deutschland hat das Urteil keinen unmittelbaren Einfluss.