Auch Baptisten brauchen Sexualkunde
Das Anliegen mehrere deutscher Baptisten-Familien, ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht in der Schule auszunehmen, ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Das Gericht stärkte die deutsche Schulpflicht und wies die Beschwerden der Eltern ab. Diese hatten die Inhalte des Lehrbuches als „pornografisch“ kritisiert und lehnten es ab, ihre Kinder an dem Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“ teilnehmen zu lassen, bei dem die Kinder für das Thema sexueller Missbrauch sensibilisiert werden sollen. Der Straßburger Gerichtshof stellte jetzt fest, dass die Menschenrechtskonvention keinen Schutz vor der Konfrontation mit Meinungen biete, die der eigenen Überzeugung widersprechen. Es hat den Eltern jederzeit frei gestanden, zu Hause ihre Kinder nach den eigenen religiösen Vorstellungen zu erziehen. Der Sexualkundeunterricht ziele auf eine neutrale Wissensvermittlung zu wichtigen Lebensthemen. Die deutsche Schulpflicht dient der Integration von Kindern in die Gesellschaft. Dies stimmt mit der Rechtssprechung des EGMR in Sachen Meinungsvielfalt in einer Demokratie überein.
Derartige Konflikte sind nicht für Baptisten insgesamt typisch, treten aber im Umfeld besonders konservativer Prägungen innerhalb des Baptismus auf.
Derartige Konflikte sind nicht für Baptisten insgesamt typisch, treten aber im Umfeld besonders konservativer Prägungen innerhalb des Baptismus auf.
HL / spiegel.de / EGMR, 22.09.2011 - 319/08; 2455/08; 7908/10; 8152/10; 8155/10
Artikel-URL: https://confessio.de/news/681
31. Okt. 2011
Dieser Beitrag ist erschienen in
Confessio 5/2011
ab Seite 01