Bundesgerichtshof: Religiöse Vorstellungen rechtfertigen keine Gefährdung des Kindeswohles

Im Prozess um den als „Guru von Lonnerstadt“ bekannt gewordenen Mann hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts bestätigt und die Revisionen der Angeklagten verworfen.1 Diese hatten ihrem an einer Stoffwechsel­erkrankung leidenden damals 12-jährigen Sohn notwendige Medikamente vorenthalten und ihn statt dessen meditieren lassen und ihm suggeriert, seine Erkrankung würde dann bis zum 18. Geburtstag heilen. Als 16-jähriger floh der Junge zu seinem leiblichen Vater, war zu diesem Zeitpunkt aber bereits irreparabel geschädigt.

Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil auf das tatsächliche Verhalten der Angeklagten ab, die den Betroffenen faktisch vorsätzlich quälten, indem sie die offensichtliche Verschlechterung seiner Gesundheit über Jahre in Kauf nahmen. Die besonderen spirituellen Vorstellungen im Hintergrund ändern nichts an der Schuldhaftigkeit dieses Verhaltens. Sie wurden darum vom Gericht auch nicht weiter diskutiert.
 

Beide Angeklagte müssen nun für drei Jahre ins Gefängnis.

HL / bundesgerichtshof.de

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 4/2015 ab Seite 04