Die Extremistensekte
Wer ist ein Extremist? Nach der Definition des Verfassungsschutzes scheint die Zuordnung klar: Extremisten sind Personen, die gegen die Demokratie arbeiten, genauer gesagt: gegen die Ausgestaltung der Demokratie im Rahmen der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ aktiv werden.[1] Aussagen über bestimmte politische Konzepte sind mit dem Begriff des Extremismus nicht verbunden. Ob jemand die Lehren L. Run Hubbards umsetzen, die unmittelbare Gottesherrschaft politisch durchsetzen, die Diktatur des Proletariats errichten oder das Führerprinzip einführen will – all das geht aus dem Begriff nicht hervor. Ebenfalls unerheblich für die Definition ist, ob die Arbeit gegen die Demokratie auf rein politischer Ebene geschieht, oder ob sie auch von gewaltsamen Aktionen begleitet ist. Entscheidend ist allein die Zielrichtung der Bestrebungen. Für das spezifische Aufgabenspektrum des Verfassungsschutzes mag diese Beschreibung des „Extremismus“ angemessen sein. Allerdings sind in der Praxis damit eine Reihe von Problemen verbunden.
Willkommenes Abschreckungspotenzial
Das erste Problem ist, dass Begriff des Extremismus in Politik und Medien unscharf und inflationär gebraucht wird. Man kann nämlich von einem breiten gesellschaftlichen Konsens ausgehen, dass „Extremismus“ eindeutig schlecht und böse ist. Diese gefühlte Eindeutigkeit steigert die Verlockung, mit diesem Begriff all das zu brandmarken, was nicht der eigenen politischen Linie entspricht bzw. aus anderen Gründen für schlecht gehalten wird und vor dem man warnen möchte. Eine genauere inhaltliche Auseinandersetzung erübrigt sich dann. An dieser Stelle besteht eine große Parallele zur Verwendung des Begriffes der „Sekte“. Auch er wird benutzt, um vor gefährlichen Gruppen zu warnen - entweder auf der ethischen oder auf der religiösen Ebene. Dies geschieht oft je weniger man um die konkreten Gruppen weiß desto unbefangener, weil er als Schlagwort ein hohes Abschreckungspotenzial besitzt.
Atomkraftgegner?
Beispiel: Sind Atomkraftgegner, die einen Castor-Transport belagern, Extremisten? Arbeiten sie an der Auflösung der Demokratie? Bei genauer Betrachtung wird man dies verneinen müssen, denn das Gegenteil ist der Fall: Sie wollen zur demokratischen Meinungsbildung anregen und mit ihren Aktionen auf gefährliche Missstände in der Energiepolitik hinweisen. Dennoch werden sie mitunter als solche bezeichnet, weil manche von ihnen Methoden einsetzen, die in der Tat nicht toleriert werden dürfen, wie z.B. die Beschädigung von Bahnanlagen. Damit vollzieht sich aber unbemerkt ein Wechsel der Bewertungsebene: Aus dem unzulässigen Einsatz von Gewalt folgt die Bezeichnung als „Extremist“, und schon fällt die Situation scheinbar in die Zuständigkeit von Verfassungsschutz & Co. Normale Bürger brauchen sich damit nicht weiter zu befassen, weil da nur wieder irgendwelche Extremisten am Werke sind, welche die öffentliche Ordnung stören. Der Atomindustrie kann diese Deutung nur recht sein.
Problemverursachend ist hier die mangelnde Unterscheidung von Inhalt (Ziel) bzw. Gesinnungen auf der einen Seite und Methoden bzw. Handlungen auf der anderen Seite. Die Extremismusdefinition betrachtet nur das gegen die Demokratie gerichtete Ziel und auch dieses nur dann, wenn daraus konkrete Taten folgen. Ansonsten müssten auch die Zeugen Jehovas als politische Extremisten vom Verfassungsschutz überwacht werden, streben diese doch erklärtermaßen die Theokratie als bessere Staatsform an und lehnen die aktive Beteiligung an der parlamentarischen Demokratie ab. Davor hat das Bundesverfassungsgericht die Schranke gesetzt, dass allein das konkrete Handeln, und noch nicht die innerlichen oder publizierten Überzeugungen maßgeblich sein dürfen.[2] Für die moralische Bewertung sind aber beide Seiten, Ziele und Methoden jeweils für sich wesentlich.
Eindimensionale Theorie
Das zweite Problem besteht darin, dass die politische Theorie, welche hinter der breiten Verwendung des Extremismusbegriffes steht, zu eindimensional angelegt ist. Bei dieser politischen Anwendung des Extremismusbegriffes werden verschiedene politische Ansichten auf einer Geraden eingetragen, in deren Mitte sich der Bereich des demokratischen Spektrums befindet und an deren Rändern sich die „Extreme“ sammeln. Die Tauglichkeit dieser Theorie zur Erklärung der gesellschaftlichen Zusammenhänge ist in letzter Zeit immer mehr in Zweifel gezogen worden.[3] Dennoch erfreut sie sich aufgrund scheinbarer Plausibilität und politischer Nützlichkeit ungebrochener Attraktivität. Das Bild der Geraden mit ihren Rändern kann aber z.B. religiös motivierte „Extremismen“ im Islamismus ebenso wenig darstellen wie die politischen Herrschaftsabsichten der Scientology-Organisation.
Zudem verortet die Extremismustheorie die Probleme ausschließlich an den Rändern, während die bürgerliche Mitte scheinbar frei davon ist. In der Praxis ist es aber so, dass die Probleme, die an den Rändern sichtbar werden, ihre Wurzeln in Einstellungsmustern haben, die auch in der Normalbevölkerung anzutreffen sind – nur in noch verringerter Dichte. Es gibt Studien, die dies in erschreckender Weise deutlich gemacht haben. Extremismusbekämpfung bedeutet deshalb nicht in erster Linie, Umerziehungsseminare mit Straftätern zu organisieren, sondern in der Mitte der Bevölkerung Initiativen für demokratische Kultur zu gestalten. Nur wer verstanden hat, welchen Wert Demokratie hat und wie sie funktioniert, wer ihre Mechanismen kennt und die Wirksamkeit der eigenen Mitbestimmung erfährt, wird die Demokratie engagiert verteidigen.
Wird man allein dadurch „links“, weil der Gegner weiter „rechts“ steht? Die verkürzende Gegenüberstellung in der einlinigen Extremismustheorie provoziert falsche Zuschreibungen. Beispiel: Die Ereignisse am 19. Februar 2011 in Dresden haben die Diskussion um sogenannte linksextreme Gewalt wieder stärker angeheizt. Richtig daran ist, dass es einen breiten demokratischen Konsens zu Ablehnung jeder Form der Gewalt geben muss. Falsch ist aber, dass mehrfach in der Medienberichterstattung pauschal von „linken“ Gegendemonstranten gesprochen wurde. Aus der gemeinsamen Gegnerschaft gegen Rechtsextremismus wird damit unterschwellig eine gemeinsame politische Ausrichtung der Gegendemonstranten suggeriert. Und plötzlich sind tausende friedliebende couragierte Bürger unter dem Verdacht, mit autonomen Steinewerfern gemeinsame Sache zu machen und damit doch irgendwie zu sympathisieren. Dies ist eine gefährliche, weil falsch verkürzende Zuschreibung, die bürgerschaftliches Engagement diskreditiert. Die Mehrheit der über 20 000 Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Tag gegen die rechtsextremen Aufmärsche auf die Straße gegangen sind, gehörte nicht zu „linken“ Gruppierungen. Deren politische Überzeugungen sind mindestens so bunt, wie ihre Kleidung. Sie wollten sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, gegen Geschichtsvergessenheit und gegen die Verharmlosung des Naziregimes engagieren. Für Stalinismus oder den Umsturz unter Führung des revolutionären Proletariats wären sie nicht auf die Straße gegangen.
Falsche Gleichsetzung
Das größere Problem der Extremismustheorie ist aber, dass sie immer wieder zu einer falschen Gleichsetzung von Rechs- und Linksextremismus verleitet. In dem Maß, wie beide mit dem Begriff des Extremismus zusammengefasst werden, entsteht die irrige Meinung, man könne - oder müsse sogar - stets beide mit gleichen Mitteln und gemeinsamen Aktivitäten bekämpfen.
Alle, die im Bereich der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus tätig sind, können ein Lied davon singen: Schon fast reflexhaft wird immer wieder gefordert, sie müssten sich doch auch mit Linksextremismus befassen. Warum verlangt niemand von einem Ärztekongress, der sich mit den gesundheitlichen Problemen der Adipositas beschäftigt, zugleich mindestens eine Sektion gegen Anorexie anzubieten? Es ist doch offensichtlich, dass die in der deutschen Bevölkerung sehr verbreitete „Fettsucht“ mit zu viel, die Magersucht hingegen mit zu wenig Essen zu tun hat. Ebenso erscheint es doch logisch, dass das ganze Gerede von Diät und Schlankheitswahn die Magersucht befördert. Dennoch erhebt niemand solche Forderungen, weil die Ärzte klug genug sind zu wissen, dass beide Krankheiten ansonsten kaum etwas miteinander zu tun haben. Hinter der einen steht oft eine Fettstoffwechselstörung oder mangelnde Bewegung, hinter der anderen ein psychisches Problem. Diese gemeinsam behandeln zu wollen, wäre absurd. Im Blick auf Rechts- und Linksextremismus wird genau dies aber immer wieder gefordert, obwohl die Gemeinsamkeiten nur ähnlich oberflächlich sind.
Untaugliche Ansage
Die Folgen solcher Gleichbehandlungsversuche sind, dass die Anstrengungen wirkungslos verpuffen. Wer Rechts- und Linksextremismus gemeinsam behandeln will, muss dies auf einer solchen Abstraktionsebene versuchen, dass es kaum Konkretionen gibt. Das bewirkt dann auch entsprechend wenig.
Beim Praxistag an der Ev. Akademie Meißen am 14. 04. 2011 berichtete der Staatssekretär des sächsischen Innenministeriums Dr. Wilhelm von einer Aktion „Schwimmen gegen Extremismus“. Mit ehrlicher Empörung musste er feststellen, dass die NPD die Unverfrorenheit besessen hatte, selbst Sportler in den Kampf um den Pokal zu entsenden. Die Frage, was dort eigentlich schief gegangen ist, stellte er aber nicht. Sonst müsste er vielleicht erkennen, dass der Fehler möglicherweise darin bestanden hatte, einen zu allgemeinen Extremismusbegriff als Überschrift zu wählen. Wenn er auch den Linksextremismus einschließen soll, kann es nicht zu deutlich gegen Rechtsextremismus gehen. Dann hat die NPD auch kein Problem damit. Ähnliches passierte 2010 in Limbach-Oberfrohna, als die CDU zur Gründung eines Bündnisses gegen Extremismus offen eingeladen hatte und der örtliche NPD-Stadtrat sich eifrig mit engagieren wollte.
Aus solchen Erfahrungen kann man nur die Lehre ziehen: Statt einen vagen Begriff von Extremismus überzustrapazieren, sollte man stets versuchen, die jeweiligen Probleme so konkret wie möglich zu benennen.
Harald Lamprecht
[1] Diese ist durch die folgenden Elemente bestimmt: 1. Achtung der Menschenrechte, 2. Volkssouveränität, 3. Gewaltenteilung, 4. Verantwortlichkeit der Regierung, 5. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, 6. Unabhängigkeit der Gerichte, 7. Mehrparteienprinzip, 8. Oppositionsfreiheit.
[2] Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1500/97, besonders Abs. 89-91.
[3] z.B. Gero Neugebauer: Extremismus – Linksextremismus – Rechtsextremismus. Begriffsdefinitionen und Probleme, Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de, Dossier Extremismus