Das Zürcher Straf- und Justizvollzugsgesetz
enthält die Festlegung, dass gewerbsmäßiges Wahrsagen, Traumdeutung,
Geisterbeschwörung, Anleitung zur Schatzsuche etc. unter Androhung von Strafe
verboten sind. Ein solches Gesetz ist in der Schweiz nicht selten.
Montag, 15. Februar 2010 - 15:40