Kruzifix im Klassenzimmer
Vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg scheiterte ein beamteter Lehrer, der die Abnahme der Kruzifixe in den Klassenzimmern, in denen er unterrichtet, erzwingen wollte, denn er fühle sich als Atheist durch die Kreuze seelisch belastet (Az. Au 2 K 07.347). Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht und erklärte, dass er als Lehrer zwar ein Recht auf Gewissensfreiheit habe, im Gegensatz zu den minderjährigen Schülern aber in seiner Persönlichkeit weiter gefestigt sei. Daher müsse er den gesetzlich festgelegten Bedeutungsgehalt des Schulkreuzes als Ausdruck der geschichtlich-kulturellen Prägung Bayerns und der christlich-abendländischen Werte akzeptieren.
Nach dem Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 wurde im Bayerischen Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, auf Protest von Schülern bzw. deren Eltern hin einzelne Kreuze zu entfernen. Als solcher Konfliktfall wurde die Klage des Lehrers aber nicht bewertet.