Körperschaftsstatus für Zeugen Jehovas in mehreren Bundesländern abgelehnt

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz sowie die Bürgerschaft in Bremen verweigern Anerkennung

Nicht alle Bundesländer haben der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ohne Widerspruch zuerkannt, nachdem das Berliner Verwaltungsgericht das Land Berlin dazu verpflichtet hatte. 

Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie die Bürgerschaft in Bremen haben entschieden, den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus nicht zuzuerkennen. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Zeugen Jehovas inzwischen Klage dagegen bei den Verwaltungsgerichten eingereicht.

jehovas-zeugen.de

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