Juristentag diskutiert über Religionsrecht

Der 68. Deutsche Juristentag in Berlin befasste sich u.a. mit der Notwendigkeit von Reformen des Staatskirchenrechtes. Die Beschlüsse zu dem Themenkreis neuer Religionskonflikte und staatlicher Neutralität zeigen, dass nach Ansicht der versammelten Juristen die bisherigen Regelungen im wesentlichen als bewährt anzusehen sind und keine grundsätzlichen Veränderungen angestrebt werden. Vorschläge zur Einführung einer neuen, religionsspezifischen Form der Rechtspersönlichkeit wurden ebenso abgelehnt wie die Einschränkung der Religionsfreiheit im Grundgesetz durch einen Gesetzesvorbehalt oder die Berücksichtigung religiöser Motivationen im Strafrecht. Die Einrichtung von islamisch-theologischen Studiengängen zur Ausbildung von Religionslehrern ist aus verfassungsrechtlichen Gründen anzustreben. Eine große Mehrheit sprach sich auch dafür aus, den Sonntagsschutz durch Art und Ausmaß von grundsätzlich zulässigen Ausnahmeregelungen nicht zu verletzen. Auch eine Mehrheit fand sich für die Erlaubnis an die Länder, nichtchristliche Feiertage einzuführen. Die Beschlüsse sowie die zugehörigen Referate sind im Internet öffentlich zugänglich.

HL / www.djt.de

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 6/2010 ab Seite 02