Ahmadiyya in Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt

Die Vereinigung „Ahmadiyya Muslim Jamaat“ (AMJ) hat im Bundesland Hessen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt bekommen. Es ist das erste Mal in Deutschland, dass eine muslimische Gemeinschaft diesen Status erhält. Damit ist diese Gruppe rechtlich den großen christlichen Kirchen gleichgestellt. Neben den Kirchen haben auch schon andere Religionsgemeinschaften diesen Status erhalten, wie z.B. die jüdische Gemeinde.

Die AMJ hat in 225 Gemeinden mehr als 35000 Mitglieder, von denen 15000 im Rhein-Main-Gebiet leben. In Deutschland sind sie seit den 1950er Jahren aktiv und betreiben 36 Moscheen, drei weitere sollen im Juni eröffnet werden.

Der Koordinierungsrat der Muslime (KRM) reagierte verhalten auf diese Entscheidung – schließlich sind die Ahmadiyyas aus islamisch-orthodoxer Sicht nicht als Muslime anerkannt, weil sie nicht an die Abgeschlossenheit der göttlichen Offenbarung mit Mohammed glauben, sondern weitere Propheten in ihrer Tradition annehmen. In mehrheitlich islamischen Ländern mit mangelnder Religionsfreiheit sind sie darum oft Verfolgungen ausgesetzt.

HL / Zeit.de 13. 6. 2013

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 2/2013 ab Seite 05