Urteile

Verschiedene Artikel auf confessio.de befassen sich mit der Rechtssprechung und verweisen auf ergangene Urteile in Gerichtsprozessen. Hier gibt es die Übersicht dazu.

Der selbsternannte „König von Deutschland“ Peter Fitzek muss wegen Untreue im Rahmen unerlaubter Bankgeschäfte für 3 Jahre und 8 Monate in Haft.
Auch religiöse Beschneidungen von nicht einwilligungsfähigen minderjährigen Kindern stellen eine Körperverletzung dar und sind daher strafbar.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. sowie der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG.
1 BvR 784/03
Ein Geistheiler, der ohne das Stellen von Diagnosen allein durch Handauflegen geistige Heilenergie vermittle, benötigt keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, sondern unterliegt der Gewerbeaufsicht.
1 BvR 1190/90
in Artikel: Dresden nazifrei?
2 BvR 1282/11
Der Artikel der Bremer Verfassung, der die Verleihung von Körperschaftsrechten dem Parlament (Bremer Bürgerschaft) zuweist, wird als mit dem Grundgesetz unvereinbar aufgehoben.
1 BvR 322/90
Der Straftatbestand der Nötigung mit Gewalt (StGB §240Abs.1) ist bei einer reinen Sitzblockade (ohne physische Barrieren) nicht gegeben.
in Artikel: Dresden nazifrei?
1 BvR 458/10
Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlichem Feiertag ist grundgesetzkonform. Auch seine Ausgestaltung mit besonderen Regeln als stiller Tag ist zulässig.
1 BvR 1358/09
Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur Entscheidung angenommen. Kinder haben ein Recht auf umfassende Bildung und auch auf Begegnung mit anderen Lebensweisen.
2 BvR 1500/97
Zeugen Jehovas: kein Erfordernis einer über die Rechtstreue (in Bezug auf die Grundsätze der Verfassung, Art. 79 Abs. 3 GG) hinausgehenden "Staatsloyalität" für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
1 BvR 1226/06
Geistheiler dürfen ihre Werbung nicht im Internet verbreiten. Dies verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz,
1 BvR 2150/08
Dass das öffentliche Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe gestellt ist, ist verfassungsgemäß. Die Rudolf-Heß-Gedenkmärsche im fränkischen Wunsiedel bleiben verboten
in Artikel: Dresden nazifrei?
Rs. C-188/15
Das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz darf unter bestimmten Bedingungen verboten werden.
Der Sorgerechtsentzug von Eltern der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“, deren Kinder systematisch geschlagen wurden, war rechtmäßig und angemessen.
Nr. 62649/10
Eine Verletzung der Religionsfreiheit in der Türkei wird angemahnt. Aleviten hatten geklagt, weil ihnen der Zugang zu öffentlichen Leistungen verweigert worden war.
Nr. 36915/10, 8606/13
Klage der Zeugen Jehovas: In der Türkei ist per Gesetz geregelt, dass die Eröffnung von Gottesdienstplätzen nur an Standorten erfolgen darf, die hierfür gewidmet sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Regelung verletzt die Religionsfreiheit.
6 C 8.12
Das hessische Kultusministerium muss der Bahá‘í-Gemeinde in Hessen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gewähren.
1 K 144/11.MZ
Die Landesregierung wird dazu verurteilt den Zeugen Jehovas in Rheinland Pfalz den Körperschaftsstatus zu gewähren.
III ZR 87/10
Die Vorhersage der Zukunft durch Kartenlegen stellt eine objektiv unmögliche Leistung dar. Ob ein Vergütungsanspruch damit auch hinfällig ist, bleibt jedoch noch offen.
4 A 372/16
Keine Betriebserlaubnis für einen Kindergarten mit salafistischem Hintergrund.
6B_730/2017
Die Ablehnung einer Behandlung bei verweigertem Einverständnis zu einer Bluttransfusion stellt keine religiöse Diskriminierung dar.
16 W 87/20
Das ARD-Politmagazin „Kontraste“ hat den Anbieter des esoterischen und verschwörungsidelogischen Videoportals Heiko Schrang zu Recht als „Rechtsesoteriker und Antisemit“ bezeichnet.
in Artikel: Heiko Schrang
Az. 6 U 49/20
Bei homöopathischen Arzneimitteln darf nicht mit Inhaltsstoffen geworben werden, von denen molekular nichts mehr enthalten ist (was bei Hochpotenzen regelmäßig der Fall ist).
C-804/18 und C-341/19
Sichtbare Zeichen einer politischen, weltanschaulichen oder religiösen Orientierung dürfen am Arbeitsplatz nur dann verboten werden, wenn es ein nachgewiesenes und konsequent umgesetztes Bedürfnis nach betrieblicher Neutralität gibt.
9 AZR 253/22
Yoga Vidya ist weder Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft und muss für Ashram-Mitglieder, die Seva-Dienste verrichten, Mindestlohn zahlen.