Islamische Religionsgemeinschaft klagt auf Körperschaftsstatus

Die Islamische Religionsgemeinschaft hat beim Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen das Land Berlin auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingereicht (AZ VG 27 A 55.06). Deren Präsident Abdurrahim Vural verwies darauf, dass der Senat im vergangenen September Vertragsverhandlungen abgelehnt habe. Die Vereinigung wurde 1990 in Ostberlin gegründet und erlangte von der scheidenden DDR-Regierung noch die Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Daraus leitete die Islamische Religionsgemeinschaft Berlin den Anspruch ab, auch in der Bundesrepublik als Körperschaft des öffentlichen Rechts behandelt zu werden. Zur Islamischen Religionsgemeinschaft gehört die Islamische Föderation Berlin, die u.a. den islamischen Religionsunterricht in 30 Berliner Grundschulen verantwortet.

HL / Der Tagesspiegel 22. 2. 2006

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Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 2/2006 ab Seite 01