Sargzwang bleibt in Mitteldeutschland

Anders als in Berlin wird es in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine Änderung im Bestattungsgesetz geben. Der Berliner Senat diskutiert über eine Aufhebung des Sargzwanges für muslimische Verstorbene, die traditionell nur in einem Leinentuch beerdigt werden sollen. Das ist in Deutschland bislang unzulässig.

Gegenüber dem MDR äußerte ein Sprecher des sächsischen Sozialministeriums, dass das bisherige Bestattungsgesetz bereits flexibel genug sei und auf religiöse Belange Rücksicht nehme. Die muslimische Gemeinde in Magdeburg hat hingegen die derzeitige Regelung als unzureichend bezeichnet und gefordert, den Sargzwang abzuschaffen.

Der größte Teil der in Deutschland verstorbenen Muslime wird derzeit in die ehemaligen Heimatländer überführt und dort beerdigt. Eine Bestattung in Deutschland könne die Integration befördern, meinen die Befürworter einer Änderung, weil es von hoher emotionaler Bedeutung sei, wo die Vorfahren liegen.

In der Diskussion um den Sargzwang ist es nicht leicht, hygienische, religiöse und wirtschaftliche Faktoren angemessen zu gewichten. Immerhin ist der Sarg in vielen Fällen der teuerste Bestandteil einer Bestattung. Eine Aufhebung des Sargzwanges würde aber nicht alle Probleme lösen. Bestehen bleiben die in Deutschland begrenzte Liegezeit auf Friedhöfen (ca. 20-30 Jahre) während in islamischen Ländern eine unbegrenzte Liegezeit üblich ist. Weiterhin soll eigentlich ein muslimischer Leichnam innerhalb von 24 Stunden beerdigt werden. In Deutschland müssen aber zwischen Tod und Bestattung mindestens 48 Stunden liegen. Das steht auch nicht zur Debatte - auch nicht in Berlin.

HL / mdr.de / FAZ 6. 8. 2010

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 4/2010 ab Seite 06