Kein Sonderurlaub für ZJ-Bezirkskongress

Sowohl der Bezirkskongress der Zeugen Jehovas als auch der Kirchentag sind regelmäßig wiederkehrende Großveranstaltungen von Religionsgemeinschaften mit tausenden Teilnehmern. Aber während der Bezirkskongress der Zeugen Jehovas eine rein religiöse Veranstaltung ist, die nur für die eigenen Mitglieder Bedeutung hat, ist ein Kirchentag oder auch ein Katholikentag zugleich ein gesellschaftliches Großereignis. Auf den Podien und bei den Vorträgen werden viele gesellschaftliche Fragen diskutiert. Deutlich wird dies auch an der hohen Präsenz von Politikern - die dort auch in ihrer Rolle als Volksvertreter und nicht etwa nur als religiöse Privatpersonen beteiligt sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat als oberste Instanz in einem Rechtsstreit auf diesen Unterschied abgehoben, als es einem Bundesbeamten den Sonderurlaub für den Bezirkskongress der Zeugen Jehovas verweigerte, während der Besuch von Kirchen- und Katholikentagen unabhängig von der eigenen Konfession mit Sonderurlaub möglich ist. Die staatliche Neutralität erlaube es nicht, Veranstaltungen durch Sonderurlaub zu fördern, die nach ihrem Inhalt in erster Linie religiöse Feste oder Gottesdienste sind. Solches gelte für den Bezirkskongress, aber eben nicht für den Kirchentag.

HL / Az: 2 C 32.09

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 6/2010 ab Seite 03